BK3-09-011 Nationale Konsultationen
Einheitliche Informationsstelle

TKG §§ 13 Abs. 1 S. 1, 12 Abs. 1 S. 2 i. V. m. § 5;
Veröffentlichung der Ergebnisse des Anhörungsverfahrens wegen der Auferlegung von Verpflichtungen auf dem Markt für auf dem Markt Nr. 7 „Anrufzustellung in einzelnen Mobiltelefonnetzen“ betreffend die Vodafone D2 GmbH

Nachfolgend werden gemäß §§ 13 Abs. 1 S. 1, 12 Abs. 1 S. 2 i. V. m. § 5 TKG die Ergeb­nisse der öffentlichen Anhörung zu dem im Amtsblatt 07/2009 vom 01.04.2009 als Mitteilung Nr. 232 sowie auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur veröffentlichten Entwurf einer Regulierungsverfügung im Bereich „Anrufzustellung in einzelnen Mobilfunknetzen“ betreffend die
Vodafone D2 GmbH veröffentlicht.

Eine entsprechende Veröffentlichung der Ergebnisse erfolgt auch auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur.

Nach Ablauf der einmonatigen Stellungnahmefrist, die am 22.05.2009 endete, ist eine schriftliche Stellungnahme zu dem Entscheidungsentwurf eingegangen, die nachfolgend abgedruckt wird.

Die zuständige Beschlusskammer wertet derzeit die Stellungnahme aus und prüft den Ent­scheidungsentwurf dahingehend, ob und ggf. inwieweit dieser im Lichte der Stellungnahme anzupassen ist. Es ist beabsichtigt, den überarbeiteten Entwurf nach behördeninterner Information und Abstimmung (§ 132 Abs. 4 TKG) und der Beteiligung des Bundeskartellamtes (§ 123 Abs. 1) gemäß §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 2 Nr. 1 S. 1 TKG zügig der EU-Kommis­sion und den übrigen nationalen Regulierungsbehörden zur Verfügung zu stellen.

Der Entscheidungsentwurf ist dann auf den Internetseiten der EU-Kommission abrufbar.

Im Anschluss an das Konsolidierungsverfahren ergeht die endgültige Regulierungsverfügung.

Die Entscheidung wird zu gegebener Zeit ebenfalls im Amtsblatt und auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur veröffentlicht.

                                                                                                         

BK 3b-09/011

Anlage
Ergebnisse Anhörungsverfahren VodafoneD2 (pdf / 62 KB)

Stand: 09.09.2009

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