BK3-09-011 Nationale Konsultationen
Einheitliche Informationsstelle

TKG §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i. V. m. § 5;
Entwurf einer Regulierungsverfügung wegen der Auferlegung von Verpflichtungen auf dem Markt für auf dem Markt Nr. 7 „Anrufzustellung in einzelnen Mobiltelefonnetzen“ betreffend die Vodafone D2 GmbH

Nachfolgend wird gemäß §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i. V. m. § 5 TKG der Entwurf einer ergänzenden Regulierungsverfügung wegen der Auferlegung von Verpflichtungen auf dem Markt für auf dem Markt Nr. 7 „Anrufzustellung in einzelnen Mobiltelefonnetzen“ betreffend die Vodafone D2 GmbH veröffentlicht.

Mit dem Entscheidungsentwurf soll die Regulierungsverfügung BK 3b-08-017 vom 05.12.2008 rückwirkend ergänzt werden.

Zu dem Entwurf kann innerhalb von einem Monat nach Erscheinen dieses Amtsblattes Stellung genommen werden (Fristende: 22.05.2009).

Stellungnahmen sind unter Angabe des Aktenzeichens BK3b-09-011 auf dem Postweg oder in elektronischer Form –jeweils in deutscher Sprache– zu richten an die Bundesnetzagentur, Beschlusskammer 3, Postfach 8001, 53105 Bonn oder an folgende E-Mail-Adresse:

bk3-regulierungsverfuegung@bnetza.de

Nach Fristablauf eingehende Stellungnahmen können nicht berücksichtigt werden.

Die öffentliche mündliche Anhörung zu dem Entwurf findet statt am 30.04.2009 um 10.00 Uhr im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, Raum 0.10. Interessierte Parteien werden um Anmeldung zu diesem Termin bis zum 27.04.2009, 12.00 Uhr gebeten. Die Anmeldungen sind zu richten an die o. a. Mailadresse oder an die Telefax-Nr. 0228/14 64 63.

BK3b-09-011

Konsultationsentwurf BK3b-09-011 (pdf / 33 KB)

Ergebnisse des Anhörungsverfahrens

Stand: 09.09.2009

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