BK3-09-010
Regulierungsverfügung
Einheitliche Informationsstelle
Ergänzende Regulierungsverfügung im Bereich Markt Nr. 7 „Anrufzustellung in einzelnen Mobilfunknetzen“ betreffend die T-Mobile Deutschland GmbH
Nachfolgend wird gemäß TKG § 26 i. V. m. § 5 eine ergänzende Regulierungsverfügung im Bereich Markt Nr. 7 „Anrufzustellung in einzelnen Mobilfunknetzen“ betreffend die T-Mobile Deutschland GmbH veröffentlicht.
Die Betroffene wird dazu verpflichtet, der Bundesnetzagentur gültige Verträge über Zugänge im Sinne von Ziffer 1. der Regulierungsverfügung BK 3b-08/016 vom 05.12.2008, veröffentlicht im Amtsblatt 24 / 2008 unter der Mitteilung 710, ohne gesonderte Aufforderung und in einer öffentlichen und einer vertraulichen Fassung vorzulegen, es sei denn, der jeweilige Vertrag liegt der Bundesnetzagentur bereits vor.
Die dieser Regulierungsverfügung zugrunde liegende Festlegung der Präsidentenkammer ist im Amtsblatt 24 / 2008 unter der Mitteilung 719 und im Internet veröffentlicht worden.
BK3b-09-010
Anlage
Anlage zu BK3b-09-010 R (pdf / 55 KB)
Stand: 09.09.2009