BK3-09-009 Regulierungsverfügung
Einheitliche Informationsstelle

Regulierungsverfügung wegen der Auferlegung von Verpflichtungen auf dem Markt für IP-Bitstrom-Zugang mit Übergabe auf IP-Ebene (layer 3) an verschiedenen Übergabepunkten der Netzhierarchie einschließlich HFC-Breitbandzugang mit Übergabe auf IP-Ebene.

Nachfolgend wird gemäß TKG § 26 i. V. m. § 5 eine ergänzende Regulierungsverfügung im Bereich „Markt für IP-Bitstrom-Zugang mit Übergabe auf IP-Ebene (layer 3) an verschiedenen Übergabepunkten der Netzhierarchie einschließlich HFC-Breitbandzugang mit Übergabe auf IP-Ebene“ betreffend die Deutsche Telekom AG veröffentlicht.

Mit dem Entscheidungsentwurf wird die Regulierungsverfügung BK 4a-06-039/R vom 13.09.2006, soweit sie mit Urteil des BVerwG vom 28.01.2009 aufgehoben worden ist, rückwirkend ergänzt.

Die dieser Regulierungsverfügung zugrunde liegende Festlegung der Präsidentenkammer wurde bereits zusammen mit der Regulierungsverfügung BK 4a-06-039/R vom 13.09.2006 im Amtsblatt 18/2006 als Teil der Mitteilung 302/2006 und auch im Internet veröffentlicht. Hierauf wird Bezug genommen.

BK 3d-09-009


Anlage

Regulierungsverfügung BK3-09-009 (pdf / 184 KB)

Stand: 03.06.2009

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