BK3-09-009
Einheitliche Informationsstelle
Nationale Konsultationen
TKG §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i. V. m. § 5;
Veröffentlichung des Entwurfs einer Regulierungsverfügung wegen der Auferlegung von Verpflichtungen auf dem Markt für IP-Bitstrom-Zugang mit Übergabe auf IP-Ebene (layer 3) an verschiedenen Übergabepunkten der Netzhierarchie einschließlich HFC-Breitbandzugang mit Übergabe auf IP-Ebene.
Nachfolgend wird gemäß §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i. V. m. § 5 TKG der Entwurf einer ergänzenden Regulierungsverfügung im Bereich „Markt für IP-Bitstrom-Zugang mit Übergabe auf IP-Ebene (layer 3) an verschiedenen Übergabepunkten der Netzhierarchie einschließlich HFC-Breitbandzugang mit Übergabe auf IP-Ebene“ betreffend die Deutsche Telekom AG veröffentlicht
Mit dem Entscheidungsentwurf soll die Regulierungsverfügung BK 4a-06-039/R vom 13.09.2006, soweit sie mit Urteil des BVerwG vom 28.01.2009 aufgehoben worden ist, rückwirkend ergänzt werden.
Zu dem Entwurf kann innerhalb von drei Wochen nach Erscheinen dieses Amtsblattes Stellung genommen werden (Fristende: 25.03.2009).
Stellungnahmen sind unter Angabe des Aktenzeichens BK3d-09-009 auf dem Postweg oder in elektronischer Form – jeweils in deutscher Sprache – zu richten an die Bundesnetzagentur, Beschlusskammer 3, Postfach 8001, 53105 Bonn oder an folgende E-Mail-Adresse:
bk3-regulierungsverfuegung@bnetza.de
Nach Fristablauf eingehende Stellungnahmen können nicht berücksichtigt werden.
Die öffentliche mündliche Anhörung zu dem Entwurf findet statt am 13.03.2009 um 10.00 Uhr im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, Raum 0.10. Interessierte Parteien werden um Anmeldung zu diesem Termin bis zum 12.03.2009, 12.00 Uhr gebeten. Die Anmeldungen sind zu richten an die o. a. Mailadresse oder an die Telefax-Nr. 0228/14 64 63.
BK3-09-009
BK3d-09-009 Konsultationsentwurf IP-BSA_OHNE Anmerkung (pdf / 178 KB)
Stand: 09.09.2009