BK3-09-002_Änderungsbeschluss Einheitliche Informationsstelle nach §12 TKG
Entgeltverfahren
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Mobilfunk)

Tenor des Beschlusses in dem Verwaltungsverfahren zur Neubescheidung eines Genehmigungsantrags der Vodafone D2 GmbH aus dem Jahr 2009 bezüglich der Homezone-Mobilfunkterminierungsentgelte (BK3a-09/002)

Die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, hat auf die mündliche Verhandlung vom 26.01.2011 beschlossen:

  • Ziffer 2. der Entgeltgenehmigung BK 3a-09/002 vom 31.03.2009 wird wie folgt neu gefasst:

  • „Wird ein an eine geographische Rufnummer gerichteter Anruf terminiert, wird abweichend von Ziffer 1. das Verbindungsentgelt für die Terminierung im Netz der Antragstellerin ab dem 01.04.2009 wie folgt genehmigt:

    0 Cent/Minute.“

BK 3a-09-002

Antrag und Dokumentenübersicht

Stand: 16.06.2011

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