BK3-09-001 Einheitliche Informationsstelle nach §12 TKG
Entgeltverfahren
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Mobilfunk)

§ 36 Abs. 2 TKG i. V. m. § 5 S.1 TKG;
Antrag der T-Mobile Deutschland GmbH auf Erlass einer Entgeltgenehmigung hier: Markt 7

Die T-Mobile Deutschland GmbH hat mit Schreiben vom 20.01.2009 folgenden Antrag ab dem 01.04.2009 gestellt:

  1. Gemäß § 35 Abs. 3 Satz 1 TKG das gemeinsame Entgelt für die Terminierung von Sprachverbindungen in das nationale GSM 900/1800 Telekommunikationsnetz und in das nationale UMTS-Telekommunikationsnetz (Leistung T-1 und T-2) in Höhe von 8,39 Eurocent/Minute zu genehmigen;

  2. Die Unterschreitung dieses Entgelts zu erlauben, wenn ein an eine geografische Rufnummer gerichteter Anruf terminiert wird.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK3a-09-001 geführt.

Der Entgeltantrag kann in der BK-Geschäftsstelle der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 08:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 / 14-4712 oder -4716 eingesehen werden.

Eine öffentlich mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 findet am 12.02.2009, 09.00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10 statt.

BK3-09-001

Stand: 19.01.2010

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