BK3-08-134 Einheitliche Informationsstelle nach §12 TKG
Zugang zu öffentlichen Telefonnetze (Mobilfunk)

Antrag der Vodafone D2 GmbH auf Genehmigung von Entgelten für Zugangsleistungen im Zusammenhang mit der Anrufzustellung in ihrem Mobilfunknetz

Die Vodafone D2 GmbH hat am 19.09.2008 einen Antrag auf Genehmigung von Entgelten für Zugangsleistungen im Zusammenhang mit der Anrufzustellung in ihrem Mobilfunknetz gestellt.

Darin beantragt sie, die Entgelte für Zugangsleistungen, Erstzusammenschaltung, Betreiben/Warten/Entstören der Zusammenschaltung sowie die Durchführung von Zusammenschaltungstests gemäß den beiden nachstehenden Anlagen der Zusammenschaltungsvereinbarung der Antragstellerin (Stand 19.09.2008) zu genehmigen.

                                                       
Anlage 8

Preise 

Teil III

Preise für Intra-Building-Abschnitte von Vodafone,

Zentrale Zeichengabekanäle und Kollokation

an Standorten von Vodafone

Die Entgelte der Intra-Building-Abschnitte von Vodafone, Zentralen Zeichengabekanälen sowie für die Kollokation an Standorten von Vodafone werden nach den jeweils von der Bundesnetzagentur genehmigten bzw. angeordneten Tarifen der Deutsche Telekom AG für vergleichbare Leistungen berechnet.

Intra-Building-Abschnitte und Zentrale Zeichengabekanäle

Zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gelten die gemäß dem Bundesnetzagentur Beschluss BK3c-07-028/E21.09.07 vom 30.11.2007 von der Bundesnetzagentur genehmigten bzw. angeordneten Tarife der Deutsche Telekom AG für ICAsPhysical Co-Location“ auch für Intrabuilding-Abschnitte von Vodafone sowie Zentrale Zeichengabekanäle.

Entgelte für Intra-Building-Abschnitte
PositionLeistungPreis zzgl. USt.in Euro
1Einmaliges Bereitstellungsentgelt je Intrabuilding-Abschnitt 2Mbit/s482,31 €
2Jährliches Überlassungsentgelt für den Intrabuilding-Abschnitt 2Mbit/s811,76 €
3Zentraler Zeichengabekanal Überlassung: Zentraler Zeichengabekanal jährlich298,37 €
4Entgelt nach Aufwand: Entstörung mit Störungsursache außerhalb des Verantwortungsbereiches von Vodafonenach Aufwand


Kollokation

Für die Kollokation an Standorten von Vodafone gelten die gemäß Bundesnetzagentur Beschluss BK3c-07-029/E21.09.07 vom 30.11.2007 genehmigten Entgelte entsprechend. Bei den nachfolgenden Preispositionen 1, 2, 5, 6 und 7 gilt für die von Vodafone angebotene Standardflächen (1,7m2) insofern ein Entgelt in Höhe von 17% des Entgeltes für Standard-Kollokationsräume der DTAG (10m2).

  1. Bereitstellung einer Standardfläche einmalig 659,47 € zzgl. USt


  2. Jährliche Kaltmiete einer Standardfläche
    (gemäß Leistungsbeschreibung)
    StädtePreis zzgl. USt. in Euro
    Frankfurt306,00 €
    Düsseldorf336,60 €
    Köln306,00 €
    Stuttgart285,60 €
    München377,40 €
    Dortmund220,32 €
    Duisburg255,00 €
    Hamburg257,04 €
    Berlin224,40 €
    Dresden153,00 €
    Nürnberg177,48 €
    Essen244,80 €
    Hannover167,28 €



  3. Städte zwischen 100.000 und 500.000 Einwohnern, sowie Bremen und Leipzig
    Größe der StadtPreis zzgl. USt. in Euro
    Städte mit bis zu 100.000 Einwohnern137,09 €



  4. Individueller Stromverbrauch je kWh (Niederspannung): 0,119 € zzgl. USt.

  5. Klimatisierung (Raum-Luft-Technik) je kW bereitgestellter Abwärmeleistung jährlich: 573,49 € zzgl. USt.

  6. Bearbeitungspauschale für laufende Bestandsführung und Fakturierung je Standardfläche: 62,67 € zzgl. USt.

  7. Jährliche standortunabhängige Nebenkosten für Standardflächen
    BeschreibungNebenkosten Preis zzgl. USt. in Euro
    Energiekosten je Standardfläche156,46 €
    Weitere Betriebskosten35,46 €
    Sonstige Leistungennach Aufwand



 Anlage 8
Preise

Teil IV

Preise für die Erstzusammenschaltung und das Betreiben/Warten/Entstören der Zusammenschaltung sowie für die Durchführung von Tests von Vodafone

Die Kosten für Maßnahmen zur Planung und Einrichtung der Zusammenschaltung sowie laufende Kosten für Betreiben/Warten/Entstören der Zusammenschaltung werden MUSTERKOM nach Aufwand in Rechnung gestellt.

Kosten für die Durchführung der gemäß Anlage 7 „Test“ abgestimmten Zusammenschaltungstests oder die Stornierung eines gemäß Anlage 7, Ziffer 3.2.1 bestätigten Testfensters später als 8 Wochen vor Beginn des Testfensters werden MUSTERKOM nach Aufwand in Rechnung gestellt.

Kosten für die Anmietung einer Testumgebung bei einem oder mehreren Systemherstellern zur Durchführung der Zusammenschaltungstests gemäß Anlage 7 „Test“ werden nach Aufwand abgerechnet.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK3a-08-134 geführt.

Der Entgeltantrag kann in der BK-Geschäftsstelle der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 08:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 / 14-4712 oder -4716 eingesehen werden.

Eine öffentlich-mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 findet am 21.10.2008, 10.30 Uhr im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, Raum 0.10 statt.

BK3-08-134

Beschluss

Stand: 19.01.2010

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