BK3-08-133
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltverfahren
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Mobilfunk)
Antrag der T- Mobile Deutschland GmbH auf Genehmigung von Entgelten für Zugangsleistungen im Zusammenhang mit der Anrufzustellung in ihrem Mobilfunknetz
Die T-Mobile Deutschland GmbH hat am 17.09.2008 einen Antrag auf Genehmigung von Entgelten für Zugangsleistungen im Zusammenhang mit der Anrufzustellung in ihrem Mobilfunknetz gestellt.
Darin beantragt sie unter Bezugnahme auf den zuletzt ergangenen Beschluss zu den „Zugangsleistungen“ (BK3a-07-001) vom 31.05.2007 mit Wirkung ab dem 01.12.2009 folgende Entgelte zu genehmigen:
Position | Leistung | Preis zzgl. MWSt in Euro |
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1.1 | Einmaliges Bereitstellungsentgelt je Intra-Building-Abschnitt 2Mbit/s | 442,17 Euro |
1.2 | Jährliches Überlassungsentgelt für den Intra-Building-Abschnitt 2Mbit/s wobei mindestens für ein volles Jahr nach Bereitstellung zu zahlen ist, selbst wenn die Kündigung vor Ablauf dieses Zeitraums umgesetzt wird. | 654,54 Euro |
Position | Leistung | Preis zzgl. MWSt in Euro |
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2.1 | Einmaliger Aufwand für die Einrichtung der Zusammenschaltung einschließlich der Tests für die Erstzusammenschaltung | Nach Aufwand |
2.2 | Jährlicher Aufwand für das Betreiben/Warten/ Entstören für die Zusammenschaltung | Nach Aufwand |
Position | Leistung | Preis zzgl. MWSt in Euro |
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3.1 | Einstellungen / Änderungen im T-Mobile-Netz je Vorgang | Nach Aufwand |
3.2 | Nachtests | Nach Aufwand |
3.3 | Notwendiger zeitlicher Mehraufwand bei der Testdurchführung | Nach Aufwand |
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK3a-08-133 geführt.
Der Entgeltantrag kann in der BK-Geschäftsstelle der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 08:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 / 14-4712 oder -4716 eingesehen werden.
Eine öffentlich-mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 findet am 21.10.2008, 10.00 Uhr im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, Raum 0.10 statt.
Stand: 19.01.2010