BK3-08-130 Einheitliche Informationsstelle
Nationale Konsultationen

Zweiter Entwurf einer Regulierungsverfügung im Bereich „MVNO-Terminierungsleistungen“ betreffend die Ring Mobilfunk GmbH und (als Musterentwurf) betreffend die Vistream GmbH 

Nachfolgend wird gemäß §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i. V. m. § 5 TKG der Entwurf der Regulierungsverfügung im Bereich „MVNO-Terminierungsleistungen“ betreffend die Ring Mobilfunk GmbH veröffentlicht.

Der Entwurf dient zugleich als Musterentwurf für eine Regulierungsverfügung im Bereich der „MVNO-Terminierungsleistungen“ betreffend die Vistream GmbH. Der dortige Tenor und die tragenden tatsächlichen und rechtlichen Erwägungen stimmen mit denjenigen im Entwurf betreffend die Ring Mobilfunk GmbH überein.

Zu dem Entwurf kann innerhalb von drei Wochen nach Erscheinen dieses Amtsblattes Stellung genommen werden (Fristende: 04.03.2009).

Stellungnahmen sind unter Angabe des jeweiligen Aktenzeichens auf dem Postweg oder in elektronischer Form – jeweils in deutscher Sprache – zu richten an die Bundesnetzagentur, Beschlusskammer 3, Postfach 8001, 53105 Bonn oder an folgende E-Mail-Adresse: 

bk3-regulierungsverfuegung@bnetza.de

Nach Fristablauf eingehende Stellungnahmen können nicht berücksichtigt werden.

Die öffentlich-mündliche Anhörung zu dem Entwurf findet statt am 26.02.2009 um 11:00 Uhr im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, Raum 0.10.

BK3b-08-130- (Ring Mobilfunk GmbH)
BK3b-08-089- (Vistream GmbH)

2. Konsultationsentwurf BK3b-08-130 (pdf / 85 KB)

1. Anhörung und Dokumentenübersicht

Stand: 09.09.2009

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