BK3-08-128 Einheitliche Informationsstelle nach §12 TKG
Entgeltverfahren § 36 Abs. 2 TKG

Zugang zu öffentlichen Breitband-IP-Netzen

§ 8 Abs. 2 TEntgV;
Antrag der DTAG auf Genehmigung der Entgelte für T-DSL-ZISP-Basic für das Anordnungsverhältnis zwischen der DTAG und der Telefónica Deutschland GmbH

Die Deutsche Telekom AG hat am 10.09.2008 den o. g. Entgeltantrag eingereicht. Darin beantragt sie

  1. festzustellen, dass auch der auf der Zusammenschaltungsanordnung vom 26.02.2003 – BK4c-02-047/Z19.12.02 beruhende Vertrag mit der Telefonica Deutschland GmbH von der Genehmigung BK 3d-05-041 vom 03.09.2008 umfasst ist;

  2. hilfsweise: ein nutzungsabhängiges Entgelt in Höhe von 0,5457 € je angefangene 10 kbit/s, monatlich auf der Basis der Peakload-Formel gemäß Preisliste ermittelt, für den Zeitraum vom 01.11.2005 bis 30.11.2007 zu genehmigen, das sich auf die Zusammenschaltungsanordnung vom 26.02.2003 – BK4c-02-047/Z19.12.02 mit der Telefonica Deutschland GmbH erstreckt.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK3d-08-128 geführt.

Entscheidung

Stand: 25.11.2009

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