BK3-08-128
Einheitliche Informationsstelle nach §12 TKG
Entgeltverfahren § 36 Abs. 2 TKG
Zugang zu öffentlichen Breitband-IP-Netzen
§ 8 Abs. 2 TEntgV;
Antrag der DTAG auf Genehmigung der Entgelte für T-DSL-ZISP-Basic für das Anordnungsverhältnis zwischen der DTAG und der Telefónica Deutschland GmbH
Die Deutsche Telekom AG hat am 10.09.2008 den o. g. Entgeltantrag eingereicht. Darin beantragt sie
- festzustellen, dass auch der auf der Zusammenschaltungsanordnung vom 26.02.2003 – BK4c-02-047/Z19.12.02 beruhende Vertrag mit der Telefonica Deutschland GmbH von der Genehmigung BK 3d-05-041 vom 03.09.2008 umfasst ist;
- hilfsweise: ein nutzungsabhängiges Entgelt in Höhe von 0,5457 € je angefangene 10 kbit/s, monatlich auf der Basis der Peakload-Formel gemäß Preisliste ermittelt, für den Zeitraum vom 01.11.2005 bis 30.11.2007 zu genehmigen, das sich auf die Zusammenschaltungsanordnung vom 26.02.2003 – BK4c-02-047/Z19.12.02 mit der Telefonica Deutschland GmbH erstreckt.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK3d-08-128 geführt.
Stand: 25.11.2009