BK3-08-030_bis_080 Regulierungsverfügung
Einheitliche Informationsstelle

Regulierungsverfügung im Bereich „Anrufzustellung in einzelnen öffentlichen Telefonnetzen an festen Standorten“ bei vorangegangener Regulierungsverfügung mit Antrag

Nachfolgend wird gemäß TKG § 26 i. V. m. § 5 eine Regulierungsverfügung im Bereich des Marktes Nr. 3 „Anrufzustellung in einzelnen öffentlichen Telefonnetzen an festen Standorten“ der Kommissionsempfehlung 2007/879/EG veröffentlicht.

Die Regulierungsverfügung richtet sich an diejenigen alternativen Teilnehmernetzbetreiber, denen gegenüber bereits in der Vergangenheit eine Regulierungsverfügung ergangen war. Die Betroffenen haben einen Antrag zur Auferlegung von Verpflichtungen gestellt.

Als Anlage wird seitens der Beschlusskammer exemplarisch die erlassene Regulierungsverfügung gegenüber der Vodafone AG & Co. KG mit dem Aktenzeichen BK3d-08-030 veröffentlicht. Von einem gesonderten Abdruck der inhaltlich weitestgehend identischen Entscheidungen wird aus verfahrensökonomischen Gründen abgesehen.

Die Regulierungsverfügung ergeht gegenüber jedem der nachfolgend aufgelisteten Unternehmen als Einzelbeschluss mit gleichlautender Entscheidung.

Unternehmensübersicht
AdresseAktenzeichen
envia TEL GmbH
Friedrich Ebert Strasse 26 04416 Markkleeberg
BK3d-08/040
EWE TEL GmbH
Cloppenburger Str. 310 26133 Oldenburg
BK3d-08/041
M-net Telekommunikations GmbH
Emmy-Noether-Straße 2 80992 München
BK3d-08/055 
MDCC Magdeburg-City-Com GmbH
Weitlingstraße 22 39104 Magdeburg
BK3d-08/056
MR.NET services GmbH & Co. KG
Fördepromenade 16 24944 Flensburg
BK3d-08/058
NetCologne Gesellschaft für Telekommunikation mbH
Am Coloneum 9 50829 Köln
BK3d-08/059
TROPOLYS Services GmbH
Am Alfredusbad 8 4533 Essen
BK3d-08/073
Versatel Nord GmbH
Nordstr. 2 24937 Flensburg
BK3d-08/077
Versatel Ost GmbH
Aroser Allee 72 13407 Berlin
BK3d-08/078
Versatel Süd GmbH
Kriegerbergstraße 11 70174 Stuttgart
BK3d-08/079
Versatel West GmbH
Am Alfredusbad 8 45133 Essen
BK3d-08/080


Die dieser Regulierungsverfügung zugrunde liegende Festlegung der Präsidentenkammer ist im Amtsblatt 07 / 2009 unter der Mitteilung 239 und im Internet veröffentlicht worden.

BK 3d-08-030 bis 080


Anlage:

BK3d-08-030 Beschluss Vodafone, Markt Nr. 3 (pdf / 2 MB)

Stand: 09.09.2009

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