BK3-08-023
Einheitliche Informationsstelle
Regulierungsverfügung
Regulierungsverfügung im Bereich „Verbindungsaufbau im öffentlichen Telefonnetz“ und „Anrufzustellung in einzelnen öffentlichen Telefonnetzen an festen Standorten“ (Märkte Nr. 2 und Nr. 3 der Empfehlung 2007/879/EG) betreffend die Deutsche Telekom AG.
Zukünftig regulierte Leistungen
Mit der in diesem Amtsblatt veröffentlichten, an die Deutsche Telekom AG gerichteten Regulierungsverfügung im Bereich „Verbindungsaufbau im öffentlichen Telefonnetz“ und „Anrufzustellung in einzelnen öffentlichen Telefonnetzen an festen Standorten“ (Märkte Nr. 2 und Nr. 3 der Empfehlung 2007/879/EG), Az. BK3d-08-023, werden teilweise Verbindungsleistungen der Deutschen Telekom AG ganz oder hinsichtlich einzelner Tarifzonen aus der Regulierung entlassen, teilweise werden Verbindungsleistungen neu erfasst. Die nachfolgende Aufstellung soll den Marktteilnehmern eine Übersicht über die zukünftig geltende Reichweite der Genehmigungspflicht für die Entgelte der Deutschen Telekom AG geben.
Leistung | Regulierte Leistungen | Nicht mehr regulierte Leistungen |
---|---|---|
Telekom - B.1 (Verbindungen in das Telefonnetz national der Telekom aus dem Telefonnetz von ICP) | Tarifzone I | Tarifzonen II und III |
Telekom - B.2 (Verbindungen mit Ursprung im nationalen Telefonnetz der Telekom zu ICP als Verbindungsnetzbetreiber für Ortsverbindungen und für Fern-, Auslands- und Mobilfunkverbindungen) | Tarifzonen I bis III | |
Telekom B.32 (Verbindungen zum Dienst 032 über das Telefonnetz der Deutschen Telekom) | Insgesamt reguliert ohne Differenzierung nach Tarifzonen Einheitstarif | |
Telekom - O.2 (Verbindungen über das Telefonnetz national der Telekom zu anderen nationalen Festnetzen) | wird nicht mehr reguliert | wird nicht mehr reguliert |
Telekom - O.3 (Verbindungen über das Telefonnetz national der Telekom in die nationalen Mobilfunknetze) | wird nicht mehr reguliert | wird nicht mehr reguliert |
Telekom - O.5 (Verbindungen über das Telefonnetz national der Telekom zum Freephone-Service von ICP unter der Dienstekennzahl 0800) | Tarifzonen I und II auch Zuführung von Nationalen Teilnehmerrufnummern (Gasse 0(32) (NTR) | Tarifzone III |
Telekom - O.12 (Verbindungen mit Ursprung im Telefonnetz national der Telekom zum Online-Dienst am Telefonnetz von ICP) | Tarifzone I | Tarifzone II und III |
Telekom - O.14 (Verbindungen über das Telefonnetz national der Telekom zum Online-Dienst am Telefonnetz von ICP) | wird nicht mehr reguliert | wird nicht mehr reguliert |
Telekom - O.32 (Verbindungen über das Telefonnetz national der Telekom zum Dienst 032 anderer Netzbetreiber) | wird nicht mehr reguliert | wird nicht mehr reguliert |
Telekom - Z.1 (Verbindungen zu den (zwischen ICP und den Notrufträgern vereinbarten) Notrufabfragestellen) | Tarifzone I und II | Tarifzone III |
Telekom- - Z.7 (Verbindungen zum Auskunftsdienst von ICP unter der Dienstekennzahl 118xy - im Offline-Billing-Verfahren) | Tarifzone I auch Zuführung von NTR | Tarifzone II und III |
Telekom - Z.10 (Verbindungen zum VPN-Service von ICP unter der Dienstekennzahl 0181-0189 - im Offline-Billing-Verfahren) | Tarifzonen I und II auch Zuführung von NTR | Tarifzone III |
Telekom-Z.12 Verbindungen zu einem innovativen Dienst von ICP unter der Dienstekennzahl 012 - im Offline-Billing-Verfahren | Tarifzonen I und II auch Zuführung von NTR | Tarifzone III |
Telekom - Z.16 (Verbindungen zum Service 0900 von ICP - im Offline-Billing-Verfahren) | Tarifzonen I und II auch Zuführung von NTR | Tarifzone III |
Leistung ICP - O.6 (Verbindungen zum Shared Cost Service 0180 von ICP - im Online-Billing-Verfahren) | Tarifzonen I und II auch Zuführung von NTR | Tarifzone III |
Leistung ICP - O.7 (Verbindungen zum Vote-Call von ICP unter den Zugangskennzahlen 0137 1-9 - im Online-Billing-Verfahren) | Tarifzonen I und II auch Zuführung von NTR | Tarifzone III |
Leistung ICP - O.11 (Verbindungen zum Service 0700 von ICP - im Online-Billing-Verfahren) | Tarifzonen I und II auch Zuführung von NTR | Tarifzone III |
Leistung ICP - Z.11 (Verbindungen mit Ursprung in nationalen Mobilfunknetzen zum Auskunftsdienst von ICP unter der Dienstekennzahl 118xy - im Online-Billing-Verfahren) | wird nicht mehr reguliert | wird nicht mehr reguliert |
Leistung ICP – Z.13 (Verbindungen mit Ursprung in nationalen Mobilfunknetzen zum VPN-Service von ICP unter der Dienstekennzahl 0181-0189 - im Online-Billing-Verfahren) | Genehmigt ist ein Einheitstarif über alle Tarifzonen | Genehmigt ist ein Einheitstarif über alle Tarifzonen |
Leistung ICP - Z.17 (Verbindungen aus nationalen Mobilfunknetzen zum Service 0900 von ICP über die Mobilfunk-Service-Vorwahl (MSV) - im Online-Billing-Verfahren) | Genehmigt ist ein Einheitstarif über alle Tarifzonen | Genehmigt ist ein Einheitstarif über alle Tarifzonen |
Erfasst sind die oben aufgeführten Verbindungsleistungen auch dann, wenn sie von oder zu Breitbandanschlüssen erbracht und über PSTN übergeben werden.
BK 3d-08-023
Stand: 09.09.2009