BK3-08-023 Einheitliche Informationsstelle
Regulierungsverfügung

Regulierungsverfügung im Bereich „Verbindungsaufbau im öffentlichen Telefonnetz“ und „Anrufzustellung in einzelnen öffentlichen Telefonnetzen an festen Standorten“ (Märkte Nr. 2 und Nr. 3 der Empfehlung 2007/879/EG) betreffend die Deutsche Telekom AG, sowie der dieser zugrunde liegenden Festlegung der Präsidentenkammer

Nachfolgend wird gemäß § 26 i. V. m. § 5 TKG eine Regulierungsverfügung im Bereich „Verbindungsaufbau im öffentlichen Telefonnetz“ und „Anrufzustellung in einzelnen öffentlichen Telefonnetzen an festen Standorten“ (Märkte Nr. 2 und Nr. 3 der Empfehlung 2007/879/EG) betreffend die Deutsche Telekom AG sowie die dieser Entscheidung zugrunde liegende Festlegung der Präsidentenkammer im Bereich „Verbindungsaufbau im öffentlichen Telefonnetz“ und „Anrufzustellung in einzelnen öffentlichen Telefonnetzen an festen Standorten“ (Märkte Nr. 2 und Nr. 3 der Empfehlung 2007/879/EG) veröffentlicht.


BK3d-08-023

Anlagen

BK3d-08-023 Regulierungsverfügung_Beschluss (pdf / 271 KB)

BK3d-08-023 Regulierungsverfügung_Festlegung (pdf / 1 MB)

Stand: 09.09.2009

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