BK3-08-023
Einheitliche Informationsstelle
Regulierungsverfügung
Regulierungsverfügung im Bereich „Verbindungsaufbau im öffentlichen Telefonnetz“ und „Anrufzustellung in einzelnen öffentlichen Telefonnetzen an festen Standorten“ (Märkte Nr. 2 und Nr. 3 der Empfehlung 2007/879/EG) betreffend die Deutsche Telekom AG, sowie der dieser zugrunde liegenden Festlegung der Präsidentenkammer
Nachfolgend wird gemäß § 26 i. V. m. § 5 TKG eine Regulierungsverfügung im Bereich „Verbindungsaufbau im öffentlichen Telefonnetz“ und „Anrufzustellung in einzelnen öffentlichen Telefonnetzen an festen Standorten“ (Märkte Nr. 2 und Nr. 3 der Empfehlung 2007/879/EG) betreffend die Deutsche Telekom AG sowie die dieser Entscheidung zugrunde liegende Festlegung der Präsidentenkammer im Bereich „Verbindungsaufbau im öffentlichen Telefonnetz“ und „Anrufzustellung in einzelnen öffentlichen Telefonnetzen an festen Standorten“ (Märkte Nr. 2 und Nr. 3 der Empfehlung 2007/879/EG) veröffentlicht.
BK3d-08-023
Anlagen
BK3d-08-023 Regulierungsverfügung_Beschluss (pdf / 271 KB)
BK3d-08-023 Regulierungsverfügung_Festlegung (pdf / 1 MB)
BK3d-08-023 Regulierungsverfügung_Beschluss (pdf, 271 KB)
Stand: 09.09.2009