BK3-08-023 Nationale Konsultationen
Einheitliche Informationsstelle

Entwurf der Regulierungsverfügung wegen der Beibehaltung, Auferlegung und des Widerrufs von Verpflichtungen auf den Märkten „Verbindungsaufbau im öffentlichen Telefonnetz“ und „Anrufzustellung in einzelnen öffentlichen Telefonnetzen an festen Standorten“ (Märkte Nr. 2 und Nr. 3 der Empfehlung 2007/879/EG

Nachfolgend wird gemäß §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i. V. m. § 5 TKG der Entwurf der Regulierungsverfügung im Bereich „Verbindungsaufbau im öffentlichen Telefonnetz“ und „Anrufzustellung in einzelnen öffentlichen Telefonnetzen an festen Standorten“ (Märkte Nr. 2 und 3 der Kommissionsempfehlung 2007/879/EG) betreffend die Deutsche Telekom AG veröffentlicht.

Zu dem Entwurf kann innerhalb eines Monats nach Erscheinen dieses Amtsblattes Stellung genommen werden (Fristende: 19.12.2008).

Stellungnahmen sind unter Angabe des jeweiligen Aktenzeichens auf dem Postweg oder in elektronischer Form – jeweils in deutscher Sprache – zu richten an die Bundesnetzagentur, Beschlusskammer 3, Postfach 8001, 53105 Bonn oder an folgende E-Mail-Adresse:

bk3-regulierungsverfuegung@bnetza.de

Nach Fristablauf eingehende Stellungnahmen können nicht berücksichtigt werden.

Die öffentliche mündliche Anhörung zu dem Entwurf findet statt am 09.12.2008 um 09.00 Uhr im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, Raum 0.10. Interessierte Parteien werden um Anmeldung zu diesem Termin bis zum 05.12.2008, 12.00 Uhr gebeten. Die Anmeldungen sind zu richten an die o. a. Mailadresse oder an die Telefax-Nr. 0228/14 64 63.

BK3d-08-023

Konsultationsentwurf Verbindungsaufbau und Anrufzustellung öffentliche Telefonnetze (BK3d-08-023) (pdf / 225 KB)

Hinweis:
Zu diesem Verfahren werden keine Beiladungen ausgesprochen. Es wird daher gebeten von Beiladungsanträgen abzusehen.

Stand: 09.09.2009

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