BK3-08-019 Nationale Konsultationen
Einheitliche Informationsstelle

TKG §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i. V. m. § 5;
Veröffentlichung des Entwurfs einer Regulierungsverfügung im Bereich „Anrufzustellung in einzelnen Mobilfunknetzen“ 

Nachfolgend wird gemäß §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i. V. m. § 5 TKG der Entwurf der Regulierungsverfügung im Bereich „Anrufzustellung in einzelnen Mobilfunknetzen“ betreffend die Telefonica O2 (Germany) GmbH & Co. oHG veröffentlicht. Zu dem Entwurf kann innerhalb eines Monats nach Erscheinen dieses Amtsblattes Stellung genommen werden (Fristende: 29.09.2008).

Stellungnahmen sind unter Angabe des jeweiligen Aktenzeichens auf dem Postweg oder in elektronischer Form - jeweils in deutscher Sprache - zu richten an die Bundesnetzagentur, Beschlusskammer 3, Postfach 8001, 53105 Bonn oder an folgende E-Mail-Adresse: bk3-regulierungsverfuegung@bnetza.de

Nach Fristablauf eingehende Stellungnahmen können nicht berücksichtigt werden.

Die öffentlich-mündliche Anhörung zu dem Entwurf findet statt am 16.09.2008 um 11:30 Uhr im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, Raum 0.10.

BK3b-08-019

Konsultationsentwurf (pdf / 137 KB)

Hinweis: Zu diesem Verfahren werden keine Beiladungen ausgesprochen. Es wird daher gebeten von Beiladungsanträgen abzusehen.

Regulierungsverfügung

Stand: 09.09.2009

Mastodon