BK3-08-017 Nationale Konsultationen
Einheitliche Informationsstelle

TKG §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i. V. m. § 5;
Veröffentlichung des Entwurfs einer Regulierungsverfügung im Bereich „Anrufzustellung in einzelnen Mobilfunknetzen

Nachfolgend wird gemäß §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i. V. m. § 5 TKG der Entwurf der Regulierungsverfügung im Bereich „Anrufzustellung in einzelnen Mobilfunknetzen“ betreffend die Vodafone D2 GmbH veröffentlicht. Zu dem Entwurf kann innerhalb eines Monats nach Erscheinen dieses Amtsblattes Stellung genommen werden (Fristende: 29.09.2008).

Stellungnahmen sind unter Angabe des jeweiligen Aktenzeichens auf dem Postweg oder in elektronischer Form - jeweils in deutscher Sprache - zu richten an die Bundesnetzagentur, Beschlusskammer 3, Postfach 8001, 53105 Bonn oder an folgende E-Mail-Adresse: bk3-regulierungsverfuegung@bnetza.de

Nach Fristablauf eingehende Stellungnahmen können nicht berücksichtigt werden.

Die öffentlich-mündliche Anhörung zu dem Entwurf findet statt am 16.09.2008 um 10:30 Uhr im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, Raum 0.10.


BK3-08-017

Konsultationsentwurf (pdf / 137 KB)

Hinweis: Zu diesem Verfahren werden keine Beiladungen ausgesprochen. Es wird daher gebeten von Beiladungsanträgen abzusehen.

Regulierungsverfügung

Stand: 09.09.2009

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