BK3-08-016 Nationale Konsultationen
Einheitliche Informationsstelle

TKG §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i. V. m. § 5;
Veröffentlichung des Entwurfs einer Regulierungsverfügung im Bereich „Anrufzustellung in einzelnen Mobilfunknetzen

Nachfolgend wird gemäß §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i. V. m. § 5 TKG der Entwurf der Regulierungsverfügung im Bereich „Anrufzustellung in einzelnen Mobilfunknetzen“ betreffend die T-Mobile Deutschland GmbH veröffentlicht.

Zu dem Entwurf kann innerhalb eines Monats nach Erscheinen dieses Amtsblattes Stellung genommen werden (Fristende: 29.09.2008).

Stellungnahmen sind unter Angabe des jeweiligen Aktenzeichens auf dem Postweg oder in elektronischer Form - jeweils in deutscher Sprache - zu richten an die Bundesnetzagentur, Beschlusskammer 3, Postfach 8001, 53105 Bonn oder an folgende E-Mail-Adresse: bk3-regulierungsverfuegung@bnetza.de

Nach Fristablauf eingehende Stellungnahmen können nicht berücksichtigt werden.

Die öffentlich-mündliche Anhörung zu dem Entwurf findet statt am 16.09.2008 um 10:00 Uhr im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, Raum 0.10.

BK3-08-016 

Konsultationsentwurf (pdf / 140 KB)

Zu diesem Verfahren werden keine Beiladungen ausgesprochen. Es wird daher gebeten von Beiladungsanträgen abzusehen.

Regulierungsverfügung

Stand: 09.09.2009

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