BK3-08-003 Einheitliche Informationsstelle nach §12 TKG
§ 35 Abs. 6 TKG i. V. m. § 5 S.1 TKG;
Tenor des Beschlusses in dem Verwaltungsverfahren auf Antrag der Deutschen Telekom AG wegen der Genehmigung von Entgelten für die Leistung T-DSL ZISP Basic
Die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, hat auf die mündliche Verhandlung vom 08.04.2008 mit Beschluss vom 13.05.2008 folgende Entgeltgenehmigung erlassen:
1. Ab dem 01.05.2008 werden die folgenden Entgelte genehmigt:
Beschreibung | Entgelte |
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1.1.1 Bereitstellung | 596,35 € |
1.1.2 Kündigung | 245,26 € |
Beschreibung | Entgelte |
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1.1.3.1 Mit einer Bandbreite von 34 Mbit/s: | 831,74 € |
1.1.3.2 Mit einer Bandbreite von 155 Mbit/s: | 1.769,04 € |
1.1.3.3 Mit einer Bandbreite von 622 Mbit/s: | 4.720,63 € |
Beschreibung | Entgelte |
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1.2.1 Bereitstellung, einmalig | Entsprechend gültiger CFV-Preise |
1.2.2 Überlassung, jährlich | Entsprechend gültiger CFV-Preise |
Beschreibung | Entgelt |
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monatlich je angefangenen 10 kbit/s | 0,40 € |
1.4 Zusätzliche Leistungen: Nach Aufwand
Für die nach Aufwand beantragten Entgeltpositionen gilt nach Ziffer 7 des Preisverzeichnisses die Preisliste für „Montage nach Aufwand“
2. Die unter Ziffer 1 genehmigten Entgelte werden befristet bis zum 30.06.2009
3. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
BK3-08-003
Stand: 25.11.2009