BK3-08-003 Einheitliche Informationsstelle nach §12 TKG

§ 35 Abs. 6 TKG i. V. m. § 5 S.1 TKG;

Tenor des Beschlusses in dem Verwaltungsverfahren auf Antrag der Deutschen Telekom AG wegen der Genehmigung von Entgelten für die Leistung T-DSL ZISP Basic

Die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, hat auf die mündliche Verhandlung vom 08.04.2008 mit Beschluss vom 13.05.2008 folgende Entgeltgenehmigung erlassen:

1. Ab dem 01.05.2008 werden die folgenden Entgelte genehmigt:

1.1 Anschluss eines T-DSL-ZISP Basic-Anschlusses mit bis zu 10 Suffixen bzw. Prefixen je T-DSL-ZISP Basic Zugang
BeschreibungEntgelte
1.1.1 Bereitstellung596,35 €
1.1.2 Kündigung245,26 €
1.1.3 Überlassung, jährlich im Voraus
BeschreibungEntgelte
1.1.3.1 Mit einer Bandbreite von 34 Mbit/s:831,74 €
1.1.3.2 Mit einer Bandbreite von 155 Mbit/s:1.769,04 €
1.1.3.3 Mit einer Bandbreite von 622 Mbit/s:4.720,63 €
1.2 Kollokationszuführung
BeschreibungEntgelte
1.2.1 Bereitstellung, einmaligEntsprechend gültiger CFV-Preise
1.2.2 Überlassung, jährlichEntsprechend gültiger CFV-Preise
1.3 Transportentgelt
BeschreibungEntgelt
monatlich je angefangenen 10 kbit/s0,40 €


1.4 Zusätzliche Leistungen: Nach Aufwand

Für die nach Aufwand beantragten Entgeltpositionen gilt nach Ziffer 7 des Preisverzeichnisses die Preisliste für „Montage nach Aufwand“




2. Die unter Ziffer 1 genehmigten Entgelte werden befristet bis zum 30.06.2009

3. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.


BK3-08-003

Antrag und Änderungsbeschluss

Stand: 25.11.2009

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