Bk3-08-003 Einheitliche Informationsstelle nach §12 TKG
Entgeltgenehmigung
Zugang zu öffentlichen Breitband-IP-Netzen

Entgeltverfahren (Antrag / Einleitung), § 36 Abs. 2 TKG
Zugang zu öffentlichen Breitband-IP-Netzen

Antrag der Deutschen Telekom AG auf Genehmigung der Entgelte für T-DSL ZISP mit bis zu 10 Suffixen bzw. Prefixen ab dem 01.05.2008

Im Rahmen des Beschlusses BK3d-07-032 vom 07.12.2007 hat die Beschlusskammer die bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Entgelte für die Leistung ZISP auf Basis des Entgeltantrages vom 28.09.2007 verlängert. Die Genehmigung ist bis zum 30.04.2008 befristet. Aufgrund von §30 Abs.1 Satz 1 TKG ist eine Neubeantragung der Entgelte für den nachfolgenden Zeitraum erforderlich.

Die Deutsche Telekom AG beantragt daher für den Zeitraum ab 01.05.2008 die nachfolgenden Entgelte zu genehmigen:

1. Anschluss eines T-DSL-ZISP Basic-Anschlusses mit bis zu 10 Suffixen bzw. Prefixen

je T-DSL-ZISP Basic Zugang
LeistungEntgelte
1.1 Bereitstellung:  751,18 €
1.2 Kündigung:    331,89
1.3 Überlassung jährlich im Voraus
LeistungEntgelte
1.3.1 Mit einer Bandbreite von 34 Mbit/s:919,85
1.3.2 Mit einer Bandbreite von 155 Mbit/s:2.275,90
1.3.3 Mit einer Bandbreite von 622 Mbit/s:   6.150,56


2. Übertragungswege

Für die Bereitstellung und Überlassung der Übertragungswege zur Anbindung der jeweiligen Anschlüsse die Anwendung des jeweils genehmigten Entgelts für die Carrier-Festverbindungen (CFV) bzw. Kollokationszuführung in der jeweiligen Bandbreite.

3. Genutzte Bandbreite 
LeistungEntgelte
Nutzungsabhängige Tariffierung, je angefangenen 10 kbit/s, monatliche Basis der Routermessung gemäß Preisliste0,79


4. Zusätzliche Leistungen: nach Aufwand

Für die nach Aufwand beantragten Entgeltpositionen gilt nach Ziffer 7 des Preisverzeichnisses die Preisliste für „Montage nach Aufwand“.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK3d-08-003 geführt.

Der Entgeltantrag kann in der BK-Geschäftsstelle der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 08:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 / 14-4712 oder -4716 eingesehen werden.

Eine öffentlich mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 findet am 08.04.2008, 13.00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10 statt.


BK3-08-003

Beschluss und Änderungsbeschluss

Stand: 25.11.2009

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