BK3-08-001
Einheitliche Informationsstelle nach §12 TKG
Zugang zu öffentliche Telefonnetze (Mobilfunk)
Tenor des Beschlusses der Bundesnetzagentur vom 11.03.2008 aufgrund des Antrags der O2 (Germany) GmbH & Co. OHG auf Genehmigung einer Mindestüberlassungsdauer für Netzanschlüsse
Die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn hat mit Beschluss vom 11.03.2008 folgende Entgeltgenehmigung erlassen:
- Die Mindestüberlassungsdauer von einem Jahr für bereitgestellte Netzanschlüsse wird genehmigt.
- Die Genehmigung ist auflösend bedingt für den Fall, dass die per Regulierungsverfügung auferlegte Entgeltgenehmigungspflicht aufgrund rechtskräftiger gerichtlicher Entscheidung oder aufgrund behördlicher Entscheidung entfallen sollte.
- Die Genehmigung ist befristet bis zum 30.11.2008.
BK3-08-001
Stand: 19.01.2010