BK3-08-001 Einheitliche Informationsstelle nach §12 TKG
Zugang zu öffentliche Telefonnetze (Mobilfunk)

Tenor des Beschlusses der Bundesnetzagentur vom 11.03.2008 aufgrund des Antrags der O2 (Germany) GmbH & Co. OHG auf Genehmigung einer Mindestüberlassungsdauer für Netzanschlüsse

Die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn hat mit Beschluss vom 11.03.2008 folgende Entgeltgenehmigung erlassen:

  1. Die Mindestüberlassungsdauer von einem Jahr für bereitgestellte Netzanschlüsse wird genehmigt.

  2. Die Genehmigung ist auflösend bedingt für den Fall, dass die per Regulierungsverfügung auferlegte Entgeltgenehmigungspflicht aufgrund rechtskräftiger gerichtlicher Entscheidung oder aufgrund behördlicher Entscheidung entfallen sollte.

  3. Die Genehmigung ist befristet bis zum 30.11.2008.


BK3-08-001

Stand: 19.01.2010

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