BK3-08-001 Einheitliche Informationsstelle nach §12 TKG

Zugang zu öffentliche Telefonnetze (Mobilfunk)

Antrag der O2 (Germany) GmbH & Co. OHG auf Genehmigung der Mindestüberlassungsdauer für Netzanschlüsse.

Die O2 (Germany) GmbH & Co. OHG hat am 04.01.2008 einen Antrag auf Genehmigung der Mindestüberlassungsdauer für Netzanschlüsse eingereicht.

Darin beantragt sie unter Bezugnahme auf den Beschluss zum Standardangebot (BK3a-06-043) vom 31.Oktober 2007, für Netzanschlüsse eine Mindestüberlassungsdauer von einem Jahr zu genehmigen.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK3a-08-001 geführt.

Der Antrag kann in der BK-Geschäftsstelle der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 08:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 / 14-4712 oder -4716 eingesehen werden.

Eine öffentliche mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 findet am 08.02.2008, 10:00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10 statt.

BK3-08-001

Beschluss

Stand: 19.01.2010

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