BK3-08-001
Einheitliche Informationsstelle nach §12 TKG
Zugang zu öffentliche Telefonnetze (Mobilfunk)
Antrag der O2 (Germany) GmbH & Co. OHG auf Genehmigung der Mindestüberlassungsdauer für Netzanschlüsse.
Die O2 (Germany) GmbH & Co. OHG hat am 04.01.2008 einen Antrag auf Genehmigung der Mindestüberlassungsdauer für Netzanschlüsse eingereicht.
Darin beantragt sie unter Bezugnahme auf den Beschluss zum Standardangebot (BK3a-06-043) vom 31.Oktober 2007, für Netzanschlüsse eine Mindestüberlassungsdauer von einem Jahr zu genehmigen.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK3a-08-001 geführt.
Der Antrag kann in der BK-Geschäftsstelle der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 08:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 / 14-4712 oder -4716 eingesehen werden.
Eine öffentliche mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 findet am 08.02.2008, 10:00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10 statt.
BK3-08-001
Stand: 19.01.2010