BK3-07-040 Einheitliche Informationsstelle nach §12 TKG

Entgeltverfahren (Antrag / Einleitung und Beschluss), § 36 Abs. 2 TKG
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Mobilfunk)

Tenor des Beschlusses der Bundesnetzagentur vom 12.02.2008 aufgrund des Antrags der E-Plus Mobilfunk GmbH & Co. KG auf Genehmigung einer Mindestüberlassungsdauer für Netzanschlüsse

Die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn hat auf die mündliche Verhandlung vom 13.12.2007 mit Beschluss vom 28.01.2008 folgende Entgeltgenehmigung erlassen:

  1. Die Mindestüberlassungsdauer von einem Jahr für bereitgestellte Netzanschlüsse wird genehmigt

  2. Die Genehmigung ist auflösend bedingt für den Fall, dass die per Regulierungsverfügung auferlegte Entgeltgenehmigungspflicht aufgrund rechtskräftiger gerichtlicher Entscheidung oder aufgrund behördlicher Entscheidung entfallen sollte.

  3. Die Genehmigung ist befristet bis zum 30.11.2008.

BK3-07-040

Stand: 19.01.2010

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