BK3-07-040
Einheitliche Informationsstelle nach §12 TKG
Entgeltverfahren (Antrag / Einleitung und Beschluss), § 36 Abs. 2 TKG
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Mobilfunk)
Tenor des Beschlusses der Bundesnetzagentur vom 12.02.2008 aufgrund des Antrags der E-Plus Mobilfunk GmbH & Co. KG auf Genehmigung einer Mindestüberlassungsdauer für Netzanschlüsse
Die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn hat auf die mündliche Verhandlung vom 13.12.2007 mit Beschluss vom 28.01.2008 folgende Entgeltgenehmigung erlassen:
- Die Mindestüberlassungsdauer von einem Jahr für bereitgestellte Netzanschlüsse wird genehmigt
- Die Genehmigung ist auflösend bedingt für den Fall, dass die per Regulierungsverfügung auferlegte Entgeltgenehmigungspflicht aufgrund rechtskräftiger gerichtlicher Entscheidung oder aufgrund behördlicher Entscheidung entfallen sollte.
- Die Genehmigung ist befristet bis zum 30.11.2008.
BK3-07-040
Stand: 19.01.2010