BK3-07-027 Einheitliche Informationsstelle nach §12 TKG

Entgeltverfahren (Antrag / Einleitung und Beschluss), § 36 Abs. 2 TKG
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Mobilfunk)

Tenor des Beschlusses im Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrages der E-Plus Mobilfunk GmbH vom 21.09.2007 auf Erlass einer Entgeltgenehmigung für Terminierungsentgelte;
hier: Markt 16

Die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen hat auf die mündliche Verhandlung vom 23.10.07 beschlossen:

  1. Das Verbindungsentgelt für die Terminierung im Netz der Antragstellerin wird ab dem 01.12.2007 wie folgt genehmigt: 8,80 Cent/Min.

  2. Die Genehmigung ist auflösend bedingt für den Fall, dass die Entgeltgenehmigungspflicht aufgrund rechtskräftiger gerichtlicher Entscheidung oder aufgrund behördlicher Entscheidung entfallen sollte.

  3. Die Genehmigung ist befristet bis zum 31.03.2009.

  4. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

BK3-07-027

Antrag

Stand: 19.01.2010

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