BK3-07-027 Entgeltverfahren, § 36 Abs. 2 TKG; Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Mobilfunk)

Antrag der E-Plus Mobilfunk GmbH & Co. KG auf Erlass einer Entgeltgenehmigung für Terminierungsentgelte; hier: Markt 16

Mit Beschluss vom 08.11.2006 hat die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur das gemeinsame Entgelt für Verbindungen in das GSM-Telekommunikationsgesetz von E-Plus Mobilfunk GmbH & Co. KG („nachfolgend E-Plus“) und für Sprachverbindungen in das UMTS-Telekommunikationsnetz von E-Plus genehmigt. Die Genehmigung ist bis zum 30.11.2007 befristet. Mit Schreiben vom 21.09.2007 hat die E-Plus darauf hin folgenden Entgeltantrag eingereicht.

Die Antragstellerin weist darauf hin, dass der Entgeltantrag vorsorglich zur Vermeidung von Rechtsnachteilen und vorbehaltlich einer gerichtlichen Überprüfung der zugrunde liegenden Regulierungsverfügung (BK 4c-06-003/R) gestellt wird.

Die E-Plus Mobilfunk GmbH & Co. KG beantragt:
Für die von der Antragstellerin erbrachten Terminierungsleistungen ist ab dem 01.12.2007 ein Entgelt in Höhe von 12,40 € ct/Min zu genehmigen.

Die Entgelte beziehen sich sowohl auf die Leistungen E.1 – (Verbindungen in das GSM-Telekommunikationsnetz der Antragstellerin) als auch auf die Leistung E.2 – (Verbindungen in das UMTS-Telekommunikationsnetz der Antragstellerin).

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK3a-07-027 geführt.

Der Entgeltantrag kann in der BK-Geschäftsstelle der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 08:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 / 14-4712 oder -4716 eingesehen werden.

Eine öffentlich mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 findet am 23.10.2007, um 10.00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10 statt.


BK3-07-027

Stand: 19.01.2010

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