BK3-07-012_R
Einheitliche Informationsstelle
Regulierungsverfügung
Veröffentlichung der Entscheidung wegen der Auferlegung von Verpflichtungen nach dem 2. Teil des TKG auf dem Markt für IP-Breitband-Zuführung mit Übergabe am Parent PoP (regionale Zuführung)
Nachfolgend wird die von der Bundesnetzagentur beschlossene Regulierungsverfügung betreffend Deutsche Telekom AG wegen der Auferlegung von Verpflichtungen nach dem 2. Teil des TKG auf dem Markt für IP-Breitband-Zuführung mit Übergabe am Parent PoP (regionale Zuführung) veröffentlicht.
BK3-07-012R
Beschluss IP-Breitband-Zuführung (pdf / 2 MB)
Marktdefinition und Marktanalyse Breitband-Zuführung (PDF / 8 MB)
Stand: 10.08.2011