BK3-07-004
Entgeltverfahren, § 36 Abs. 2 TKG
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Mobilfunk)
Antrag der Vodafone D2 GmbH auf Erlass einer Entgeltgenehmigung für Kollokationsentgelte und weitere Zusammenschaltungsleistungen ab dem 01.06.2007
Die Vodafone D2 GmbH hat am 10.04.2007 folgenden Entgeltantrag eingereicht:
Unter Wahrung ihrer nachfolgend dargelegten Rechtsauffassung beantragt die Vodafone D2 GmbH hiermit auf der Grundlage der in Ziffer 1.3 des Tenors der Regulierungsverfügung der Bundesnetzagentur vom 29.08.2006 (AZ. BK4c-06-002/R) erlassenen Anordnung, wonach die Entgelte für die Gewährung des Zugangs zum Mobilfunknetz der Vodafone D2 GmbH und der Kollokation gemäß Ziffer 1.1 des Tenors der Regulierungsverfügung der Genehmigung nach Maßgabe des § 32 TKG unterliegen, dass die Beschlusskammer folgende Entgeltgenehmigung erlässt:
- Die Entgelte für die gemäß Ziffer 1.1.1 und 1.1.3 des Tenors der Regulierungsverfügung zu gewährende Zusammenschaltung und Kollokation werden ab dem 01.06.2007 entsprechend der als Anlage ASt. 1 vorgelegten Anlage 8 Teil III. der Zusammenschaltungsvereinbarung der Antragstellerin (Preise für die Zusammenschaltungsdienste von Vodafone - „Preise für Intra-Building-Abschnitte, Zentrale Zeichengabe und Kollokation“ – Stand 04.04.2007) genehmigt.
- Die Entgelte für die Durchführung von Zusammenschaltungstests werden ab dem 01.06.2007 entsprechend der als Anlage ASt. 2 vorgelegten Anlage 8 Teil IV. der Zusammenschaltungsvereinbarung der Antragstellerin („Preise für Tests von Vodafone“ – Stand 04.04.2007) genehmigt.
Anlage ASt. 1 Anlage 8 Teil III
Preise für Intra-Building-Abschnitte von Vodafone, Zentrale Zeichengabekanäle und Kollokation an Standorten von Vodafone
Die Entgelte der Intra-Building-Abschnitte von Vodafone, Zentrale Zeichengabekanäle sowie für die Kollokation an Standorten von Vodafone werden nach den jeweils von der Bundesnetzagentur genehmigten bzw. angeordneten Tarifen der Deutschen Telekom AG für vergleichbare Leistungen berechnet.
Intra-Building-Abschnitte von Vodafone und Zentrale Zeichengabekanäle
Zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gelten die gemäß dem Bundesnetzagentur Beschluss BK4b-05-069/E 21.09.05 vom 30.11.2005 von der Bundesnetzagentur genehmigten bzw. angeordneten Tarife der Deutschen Telekom AG für ICAs „Physical Co-Location“ auch für Intra-Building-Abschnitte von Vodafone sowie Zentrale Zeichengabekanäle.
Pos. | Leistung | Preis zzgl. USt. |
---|---|---|
1 | Einmaliges Bereitstellungsentgelt je Intra-Building-Abschnitt 2 Mbit/s | 513,00 Euro |
2 | Jährliches Überlassungsentgelt für den Intra-Building-Abschnitt 2 Mbit/s | 958,00 Euro |
Pos. | Leistung | Preis zzgl. USt. |
---|---|---|
3 | Überlassung Zentraler Zeichengabekanal jährlich | 396,00 Euro |
Pos. | Leistung | Preis zzgl. USt. |
---|---|---|
4 | Entstörung mit Störungsursache außerhalb des Verantwortungsbereiches von Vodafone | nach Aufwand |
Kollokation: Für die Kollokation an Standorten von Vodafone gelten die gemäß Bundesnetzagentur Beschluss BK4a-05-068/E 21.09.05 vom 30.11.2005 genehmigten Entgelte entsprechend. Bei den nachfolgenden Preispositionen 1, 2 und 6 gilt für die von Vodafone angebotene Standardflächen (1,7m²) insofern ein Entgelt in Höhe von 17% des Entgeltes für Standard-Kollokationsräume
der DTAG (10m2).
Pos. | Leistung | Preis zzgl. USt. |
---|---|---|
1 | Bereitstellung einer Standardfläche einmalig | 669,53 Euro |
Stadt | Preis zzgl. USt. |
---|---|
Frankfurt | 510,00 Euro |
Düsseldorf | 346,80 Euro |
Köln | 326,40 Euro |
Stuttgart | 287,64 Euro |
München | 281,52 Euro |
Dortmund | 244,80 Euro |
Duisburg | 244,80 Euro |
Hamburg | 267,24 Euro |
Berlin | 234,60 Euro |
Dresden | 183,60 Euro |
Nürnberg | 172,38 Euro |
Essen | 244,80 Euro |
Hannover | 170,34 Euro |
Städte zwischen 100.000 und 500.000 Einwohnern, sowie Bremen und Leipzig | 163,65 Euro |
Städte mit bis zu 100.000 Einwohnern | 140,91 Euro |
Pos. | Leistung | Preis zzgl. USt. |
---|---|---|
3 | Individueller Stromverbrauch, je kWh (Niederspannung) | 0,107 Euro |
4 | Klimatisierung (Raum-Luft-Technik) je kW bereitgestellter Abwärmeleistung jährlich | 504,52 Euro |
5 | Bearbeitungspauschale für laufende Bestandsführung und Fakturierung je Standardfläche | 34,61 Euro |
Pos. | Leistung | Preis zzgl. USt. |
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6 | Energiekosten je Standardflächen | 156,46 Euro |
7 | Weitere Betriebskosten | 35,46 Euro |
8 | Sonstige Leistungen | nach Aufwand |
Anlage ASt. 2 Anlage 8 Teil IV
Preise für Tests von Vodafone
Für den bei der Durchführung der gemäß Anlage 7 „Test“ abgestimmten Zusammenschaltungstests entstehenden Aufwand bei Vodafone berechnet Vodafone 750,00 € je angefangener Mannstunde, mindestens aber 7.500,00 €. Bei Stornierung eines gemäß Anlage 7, Ziffer 3.2.1 bestätigten Testfensters später als 8 Wochen vor Beginn des Testfensters sind Vodafone die nachweislich entstandenen Aufwendungen zu erstatten.
Kosten für die Anmietung einer Testumgebung bei einem oder mehreren Systemherstellern zur Durchführung der Zusammenschaltungstests gemäß Anlage 7 „Test“ werden nach Aufwand abgerechnet.
Die genannten Stundensätze beinhalten sofern nicht abweichend vereinbart alle entstehenden Kosten wie z.B. auch die Bereitstellung von Messgeräten, Reisekosten usw.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK3a-07-004 geführt.
Der Entgeltantrag kann in der BK-Geschäftsstelle der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 08:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 / 14-4712 oder -4716 eingesehen werden. Eine öffentlich mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 findet am 16.05.2007, 11:00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10 statt.
BK3-07-004
Stand: 25.01.2010