BK3-07-001
Einheitliche Informationsstelle nach §12 TKG
Entgeltverfahren (Antrag / Einleitung und Beschluss), § 36 Abs. 2 TKG
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Mobilfunk)
Tenor des Beschlusses BK3a-07-001 vom 31.05.2007 in dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrages der T-Mobile Deutschland GmbH auf Genehmigung von Entgelten für Zugangsleistungen
Die Entgelte für Zugangsleistungen im Zusammenhang mit der Terminierung im Mobilfunknetz
der Antragstellerin werden wie folgt genehmigt:
1 Entgelte für Intra-Building-Abschnitte Pos. Leistung Preis zzgl. USt. 1.1 Einmaliges Bereitstellungsentgelt je Intra-Building-Abschnitt 2 Mbit/s 513,00 Euro 1.2 Jährliches Überlassungsentgelt für den Intra-Building-Abschnitt 2 Mbit/s 958,00 Euro 2 Entgelte für Zusammenschaltungsleistungen (Konfigurationsmaßnahmen) Pos. Leistung Preis zzgl. USt. 2.1 Einmaliger Aufwand für die Einrichtung der Zusammenschaltung einschließlich der Tests für die Erstzusammenschaltung Nach Aufwand 2.2 Jährlicher Aufwand für das Betreiben / Warten / Entstören für die Zusammenschaltung Nach Aufwand 3. Entgelte für zusätzliche Leistungen Pos. Leistung Preis zzgl. USt. 3.1 Einstellungen / Änderungen im T-Mobile-Netz je Vorgang Nach Aufwand 3.2 Nachtests Nach Aufwand 3.3 Notwendiger zeitlicher Mehraufwand bei der Testdurchführung Nach Aufwand
- Die Genehmigung der Entgelte ist befristet bis zum 30.11.2008.
- Die Genehmigung der Entgelte ist auflösend bedingt für den Fall, dass die per Regulierungsverfügung auferlegte Entgeltgenehmigungspflicht aufgrund rechtskräftiger gerichtlicher Entscheidung oder aufgrund behördlicher Entscheidung entfallen sollte.
- Die Genehmigungen in Ziffer 1.1 und Ziffer 1.2 stehen unter dem Vorbehalt des Widerrufs für den Fall, dass sich die als Vergleichswerte herangezogenen Zugangsentgelte der Deutsche Telekom AG nicht unerheblich ändern sollten.
- Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
BK3-07-001
Stand: 25.01.2010