BK3-07-001 Einheitliche Informationsstelle nach §12 TKG

Entgeltverfahren (Antrag / Einleitung und Beschluss), § 36 Abs. 2 TKG
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Mobilfunk)

Tenor des Beschlusses BK3a-07-001 vom 31.05.2007 in dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrages der T-Mobile Deutschland GmbH auf Genehmigung von Entgelten für Zugangsleistungen

  1. Die Entgelte für Zugangsleistungen im Zusammenhang mit der Terminierung im Mobilfunknetz
    der Antragstellerin werden wie folgt genehmigt:

    1 Entgelte für Intra-Building-Abschnitte
    Pos.LeistungPreis zzgl. USt.
    1.1Einmaliges Bereitstellungsentgelt je Intra-Building-Abschnitt 2 Mbit/s513,00 Euro
    1.2Jährliches Überlassungsentgelt für den Intra-Building-Abschnitt 2 Mbit/s958,00 Euro
    2 Entgelte für Zusammenschaltungsleistungen (Konfigurationsmaßnahmen)
    Pos.LeistungPreis zzgl. USt.
    2.1Einmaliger Aufwand für die Einrichtung der Zusammenschaltung einschließlich der Tests für die ErstzusammenschaltungNach Aufwand
    2.2Jährlicher Aufwand für das Betreiben / Warten / Entstören für die ZusammenschaltungNach Aufwand
    3. Entgelte für zusätzliche Leistungen
    Pos.LeistungPreis zzgl. USt.
    3.1Einstellungen / Änderungen im T-Mobile-Netz je VorgangNach Aufwand
    3.2NachtestsNach Aufwand
    3.3Notwendiger zeitlicher Mehraufwand bei der TestdurchführungNach Aufwand


  2. Die Genehmigung der Entgelte ist befristet bis zum 30.11.2008.

  3. Die Genehmigung der Entgelte ist auflösend bedingt für den Fall, dass die per Regulierungsverfügung auferlegte Entgeltgenehmigungspflicht aufgrund rechtskräftiger gerichtlicher Entscheidung oder aufgrund behördlicher Entscheidung entfallen sollte.

  4. Die Genehmigungen in Ziffer 1.1 und Ziffer 1.2 stehen unter dem Vorbehalt des Widerrufs für den Fall, dass sich die als Vergleichswerte herangezogenen Zugangsentgelte der Deutsche Telekom AG nicht unerheblich ändern sollten.

  5. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.


BK3-07-001

Stand: 25.01.2010

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