BK3-07-001 Entgeltverfahren, § 36 Abs. 2 TKG
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Mobilfunk)

Genehmigungsantrag der T-Mobile Deutschland GmbH für die Entgelte für die Ermöglichung der Zusammenschaltung (Anschaltentgelte)

T-Mobile beantragt in Anbetracht der am 31.05.2007 endenden 10-Wochen-Frist zur Vermeidung weiterer Nachteile vorsorglich, die in der Anlage bezeichneten Entgelte ab dem 01.06.2007 zu genehmigen.

Der vorstehende Genehmigungsantrag wird unter ausdrücklicher Aufrechterhaltung erheblicher rechtlicher Bedenken gegen die Auferlegung der Genehmigungspflicht gestellt. Dies erfolgt nur vorsorglich zur Vermeidung weiterer Nachteile, die mit einer Nichtbefolgung der Regulierungsverfügung verbunden wären. Eine Anerkennung der Rechtsauffassung der Regulierungsbehörde ist hiermit nicht verbunden.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK3a-07-001 geführt.

Der Entgeltantrag kann in der BK-Geschäftsstelle der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 08:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 / 14-4712 oder -4716 eingesehen werden.

Eine öffentlich mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 findet am 24.04.2007, 10.00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10 statt


BK3-07-001

Preislisten (pdf / 18 KB)

Stand: 25.01.2010

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