BK3-06-043 Einheitliche Informationsstelle nach §12 TKG
Zugangsregulierung

Standardvertragsangebote (Mobilfunk)

Tenor des Beschlusses der Bundesnetzagentur vom 31.10.2007 auf Grund des Verwaltungsverfahren der O2 (Germany) GmbH & Co. OHG wegen der Überprüfung des vorgelegten Standardangebots für die Terminierung Mobilfunk

Verwaltungsverfahren wegen Überprüfung des vorgelegten Standardangebotes für die Terminierung Mobilfunk der O2 (Germany) GmbH & Co. OHG, Georg-Brauchle-Ring 23-25,  80992 München  

Die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen hat mit Beschluss vom 31.10.2007 aufgrund der öffentlich-mündlichen Verhandlung vom 08.10.2007 beschlossen:

  1. Das von der Betroffenen aufgrund der ersten Teilentscheidung vom 06.07.2007 überarbeitete Standardangebot für Terminierungsleistungen (Stand: 19.10.2007) wird wie folgt geändert:      

    a) Ziffer 7.3 Hauptteil      

    Ziffer 7.3 Abs. 3 Spiegelstrich 5 Hauptteil wird gestrichen.      

    b) Ziffer 9.1 Hauptteil      

    In Ziffer 9.1 Spiegelstrich 4 Hauptteil wird „100.000,-€“ ersetzt durch „500.000,-€“ und „1.000.000,-€“ durch „2.500.000,-€.“      

    c) Ziffer 3.4 Anlage 6      

    Die Bestimmungen zur Mindestüberlassungsdauer werden gestrichen.      

    d) Ziffern 1.1.10 und 1.7 Anlage G „Entgelte“ aus dem Standardangebot der Beigeladenen zu 1. (als Beilage beigefügt) werden in entsprechender Anwendung in Anlage 8 der Betroffenen eingefügt.

  2. Die Mindestlaufzeit des Standardangebotes endet am 31.10.2009.

  3. Dieser Beschluss steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs für den Fall, dass die Verpflichtung zur Vorlage eines Standardangebotes entfällt oder eine zukünftige Regulierungsverfügung den Umfang der Zugangsverpflichtungen der Betroffenen ändert.  

BK3a-06-043

Verfahreneinleitung und 1. Verfahrensstufe

Stand: 25.01.2010

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