BK3-06-042 Einheitliche Informationsstelle nach §12 TKG
Zugangsregulierung
Standardvertragsangebote Mobilfunk

Tenor/Beschluss Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Mobilfunk) Tenor des Beschlusses der Bundesnetzagentur vom 31.10.2007 auf Grund des Verwaltungsverfahren der E-Plus Mobilfunk GmbH & Co. KG wegen der Überprüfung des vorgelegten Standardangebots für die Terminierung Mobilfunk TKG § 23 Abs. 3 i. V. m. § 26 TKG;

Verwaltungsverfahren wegen Überprüfung des vorgelegten Standardangebotes für die Terminierung Mobilfunk der
E-Plus Mobilfunk GmbH & Co. KG, E-Plus Platz, 40468 Düsseldorf

Die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen hat mit Beschluss vom 31.10.2007 aufgrund der öffentlich-mündlichen Verhandlung vom 08.10.2007 beschlossen:

  1. Das von der Betroffenen aufgrund der ersten Teilentscheidung vom 06.07.2007 überarbeitete Standardangebot für Terminierungsleistungen (Stand: 11.10.2007) wird wie folgt geändert:

    a) Ziffer 5.5 Hauptteil

    Die Bestimmungen in Ziffer 5.5 Abs. 2 Hauptteil zur Mindestüberlassungsdauer werden gestrichen.

    b) Ziffer 7.2.3 Hauptteil In Ziffer 7.2.3 Hauptteil werden jeweils hinter den Worten „Ziffern 1.2“ die Worte „bis 1.4“ eingefügt.

    c) Ziffer 12.2 Hauptteil

    In Ziffer 12.2 Satz 2 Hauptteil wird „§ 246 BGB“ durch „§ 352 HGB“ ersetzt.

  2. Die Mindestlaufzeit des Standardangebotes endet am 31.10.2009. 3. Dieser Beschluss steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs für den Fall, dass die Verpflichtung zur Vorlage eines Standardangebotes entfällt oder eine zukünftige Regulierungsverfügung den Umfang der Zugangsverpflichtungen der Betroffenen ändert.  


BK3a-06-042

Verfahrenseinleitung und 1. Verfahrensstufe

Stand: 25.01.2010

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