BK3-06-037_&_039
Regulierungsverfügung
Einheitliche Informationsstelle
Regulierungsverfügung wegen der Auferlegung von Verpflichtungen auf dem Markt Nr. 7 „Markt für das Mindestangebot an Mietleitungen (mit bestimmten Mietleitungstypen bis einschließlich 2 Mbit/s gemäß Artikel 18 und Anhang VII des Universaldienst-Richtlinie) für Endkunden“ der Märkte-Empfehlung der EU-Kommission
Nachfolgend wird die von der Bundesnetzagentur beschlossene Regulierungsverfügung gegenüber der Deutschen Telekom AG wegen der Auferlegung von Verpflichtungen auf dem Markt Nr. 7
„Markt für das Mindestangebot an Mietleitungen (mit bestimmten Mietleitungstypen bis einschließlich 2 Mbit/s gemäß Artikel 18 und Anhang VII des Universaldienst-Richtlinie) für Endkunden“ der
Märkte-Empfehlung der EU-Kommission veröffentlicht, die dem Unternehmen am Erscheinungstag dieses Amtsblattes zugestellt worden ist.
BK 3b-06-037 und -039 R
Anlage
Beschluss BK3b-06-037 und -039/R (pdf / 77 KB)
Stand: 09.09.2009