BK3-06-014-R Ergänzung
Regulierungsverfügung
Einheitliche Informationsstelle
BK3b-06-014 ERGÄNZUNG
Ergänzenden Regulierungsverfügung im Bereich Einspeisung von Rundfunksignalen ins Breitbandkabelnetz betreffend die Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH & Co. KG
Nachfolgend wird gemäß TKG § 26 i. V. m. § 5 eine ergänzende Regulierungsverfügung im Bereich Einspeisung von Rundfunksignalen ins Breitbandkabelnetz betreffend die
Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH & Co. KG veröffentlicht.
Die Regulierungsverfügung BK 3b-06-014 vom 17.04.2007, veröffentlicht im Amtsblatt 08 / 2007 unter der Mitteilung 268, wird rückwirkend ab dem 25.04.2007 insoweit ergänzt, als die Entgelte für Einspeiseleistungen der Betroffenen der nachträglichen Entgeltregulierung nach § 38 Abs. 2 bis 4 TKG entsprechend unterworfen werden.
Die dieser Regulierungsverfügung zugrunde liegende Festlegung der Präsidentenkammer ist im Amtsblatt 21 / 2006 unter der Mitteilung 341 und im Internet veröffentlicht worden.
BK3b-06-014
Anlage
Regulierungsverfügung - Neubescheidung Kabel Deutschland (pdf / 113 KB)
Stand: 09.09.2009