BK3-06-013 bis 017 Nationale Konsultationen
Einheitliche Informationsstelle

Veröffentlichung der Ergebnisse des Anhörungsverfahrens zu den Entwürfen von fünf Regulierungsverfügungen wegen der Auferlegung von Verpflichtungen nach dem 2. Teil des TKG auf dem Markt Nr. 18 „ Rundfunk-Übertragungsdienste“ der Märkte-Empfehlung der Kommission


Nachfolgend werden gemäß §§ 13 Abs. 1 S. 1, 12 Abs. 1 S. 2 i. V. m. § 5 TKG die Ergebnisse der öffentlichen Anhörung zu den im Amtsblatt 21/2006 vom 25.10.2006 als Mitteilung Nr. 341 sowie auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur veröffentlichten Entwürfen von fünf Regulierungsverfügungen im Bereich der Einspeise- und Signalübertragungsmärkte gegenüber den Kabelnetzbetreibern
Iesy Hessen GmbH & Co. KG, Ish NRW GmbH, Kabel Baden-Württemberg GmbH & Co. KG und Kabel Deutschland Vertrieb Service GmbH & Co. KG sowie auf dem Markt für UKW-Hörfunkübertragungen gegenüber der T-Systems Business Services GmbH wegen der Auferlegung von Verpflichtungen nach dem 2. Teil des TKG auf dem Markt Nr. 18 „Rundfunkübertragungsdienste“ der Märkte-Empfehlung der Kommission veröffentlicht. Eine entsprechende Veröffentlichung der Ergebnisse erfolgt auch auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur.

Innerhalb der einmonatigen Stellungnahmefrist, die am 27.11.2006 endete, sind insgesamt acht schriftliche Stellungnahmen zu den Entscheidungsentwürfen eingegangen.

Nicht abgedruckt worden sind die in den Stellungnahmen enthaltenen und von den Unternehmen als solche bezeichneten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse.

Die zuständige Beschlusskammer wertet derzeit die Stellungnahmen aus und prüft die Entscheidungsentwürfe dahingehend, ob und ggf. inwieweit sie im Lichte der Stellungnahmen anzupassen sind. Es ist beabsichtigt, die überarbeiteten Entwürfe nach behördeninterner Information und Abstimmung (§ 132 Abs. 4 TKG) und der Beteiligung des Bundeskartellamtes (§ 123 Abs. 1) gemäß §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 2 Nr. 1 S. 1 TKG zügig der EU-Kommission und den übrigen nationalen Regulierungsbehörden zur Verfügung zu stellen. Der Entscheidungsentwurf ist dann auf den Internetseiten der EU-Kommission abrufbar.

Im Anschluss an das Konsolidierungsverfahren ergehen die endgültigen Regulierungsverfügungen.

Die Entscheidungen werden zu gegebener Zeit ebenfalls im Amtsblatt und auf den Internetseiten der der Bundesnetzagentur veröffentlicht.


BK3b-06-013 bis 017/R


Ergebnisse des Anhörungsverfahrens (pdf / 281 KB)

Stand: 09.09.2009

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