BK3-06-003 Einheitliche Informationsstelle nach §12 TKG

In dem Verwaltungsverfahren

wegen: der nachträglichen Regulierung von Entgelten gemäß § 38 TKG betreffend die Entgelte für die Leistung DSL NetRental

hat die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, aufgrund der öffentlich-mündlichen Verhandlung vom 26.04.2006, die unten angefügte Entscheidung beschlossen.


BK3-06-003
         
Beschluss BK3-06-003 (pdf / 2 MB)

Stand: 25.11.2009

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