BK3-05-041 Einheitliche Informationsstelle nach §12 TKG
Entgeltgenehmigung Öffentliche Breitband-IP-Netze

In dem Verwaltungsverfahren wegen: Entgeltgenehmigung für T-DSL-ZISP Basic hat die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, gesetzlich vertreten durch ihren Präsidenten Matthias Kurth, durch ihren Vorsitzenden Kurt Schmidt, ihre Beisitzerin Dr. Kathrin Thomaschki und ihren Beisitzer Dr. Marcus Schölling aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 19.09.2005 am 27.10.2005 beschlossen:  

  1. Es wird festgestellt, dass die Entgelte für die Leistung T-DSL-ZISP der ex-ante Genehmigungspflicht unterliegen.
  2. Ab dem 01.11.2005 werden die folgenden Entgelte genehmigt:
    BeschreibungEntgelte
    2.1 Bereitstellung eines T-DSL-ZISP-Basic-Anschlusses mit bis zu 10 Suffixen bzw. Prefixen
    Einmalig je Anschluss  

      747,35 €
    2.2 Kündigung eines T-DSL-ZISP-Basic-Anschlusses mit bis zu 10 Suffixen bzw. Prefixen Einmalig je Anschluss265,26 €
    2.3 Übertragungsweg Für die Bereitstellung der Übertragungswege zur Anbindung der jeweiligen Anschlüsse die Anwendung der jeweils genehmigten Entgelte für Carrier-Festverbindungen (CFV) bzw. Kollokationszuführungen in der jeweiligen Bandbreite
    2.4 Für die Überlassung eines T-DSL-ZISP-Basic-Anschlusses mit bis zu 10 Suffixen bzw. Prefixen
    2.4.1 Für einen Anschluss mit einer Bandbreite von 34 Mbit / s, jährlich im voraus:930,83 €
    2.4.2 Für einen Anschluss mit einer Bandbreite von 155 Mbit / s, jährlich im voraus: 1.831,56 €
    2.4.3 Für einen Anschluss mit einer Bandbreite von 622 Mbit / s, jährlich im voraus: 5.162,20 €
    2.4.4 Für die Überlassung der Übertragungswege zur Anbindung der jeweiligen Anschlüsse die Anwendung der jeweils genehmigten Entgelte für Carrier-Festverbindungen (CFV) bzw Kollokationszuführungen in der jeweiligen Bandbreite
    2.5 Genutzte Bandbreite Nutzungsabhängige Tarifierung, je angefangene 10 kbit / s:   0,49 €
    2.6 Zusätzliche Leistungen: nach Aufwand


  3. Die Genehmigungen zu 2. sind befristet bis zum 30.11.07

  4. Der Antragstellerin wird auferlegt, bis zum 30.11.05 nachzuweisen, dass sie ihre Verträge über die Leistungen T-Online Connect (OC) und ISP-Gate mit Wirkung ab dem 01.12.05 in der Art gestaltet hat, dass der jeweilige Kunde für die Nutzung des Konzentratornetzes ein das hier genehmigte Entgelt nicht unterschreitendes Entgelt zu zahlen hat.

  5. Die Genehmigung erfolgt unter dem Vorbehalt des Widerrufs für den Fall, dass die Genehmigungspflicht für die verfahrensgegenständlichen Entgelte infolge neuer Entscheidungen nach Teil 2 des TKG vom 22.06.04 erlischt.

  6. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.   


BK 3d-05-041

Antrag

Stand: 25.11.2009

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