BK3-25-006 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zum Teilnehmeranschluss

TKG §§ 48 Abs. 1 i.V.m. 192 TKG;

Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung von Entgelten für den Zugang zur TAL: Bereitstellungs- und Kündigungsentgelte, Entgelte für Nutzungsänderung, Carrier-Express-Entstörung, zusätzliche Anfahrt, Portwechsel, Service- und Montagenachweis; Entgelte für zusätzliche Leistungen zu besonderen Zeiten; Entgelte für die Reparatur der Endleitung; Entgelte für den APL/EL-Vertrag; Entgelte für die Netzverträglichkeitsprüfung; Entgelte für Service Calls in Zusammenhang mit der Bereitstellung und Entstörung

Die Telekom Deutschland GmbH hat mit Schreiben vom 17.04.2025 beantragt, die Entgelte gemäß Preislisten (Anlage 1) für den Zeitraum 01.10.2025 bis 30.09.2028 sowie vom 01.10.2028 bis 30.09.2032 zu genehmigen.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK3c-25/006 geführt.

Die öffentliche Fassung der Antragsunterlagen sowie die im Verfahren abgegebenen öffentlichen Stellungnahmen der Verfahrensbeteiligten werden den Verfahrensbeteiligten zum elektronischen Abruf (Herunterladen) über die Dokumenten-Austauschplattform „Geschlossene Benutzergruppe“ (GBG) im Verfahrensordner (BK3c-25/006) bereitgestellt. Für die Nutzung der GBG ist eine einmalige Registrierung bei der Bundesnetzagentur erforderlich. Informationen hierzu erhalten Sie unter www.bnetza.de/bk3aktuell. Sofern Sie als Nutzer registriert sind, können Sie die Dateien ab sofort und bis ca. 6 Wochen nach Beendigung des Verfahrens einsehen bzw. herunterladen.

Eine öffentliche mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 findet am 28.05.2025, 10:00 Uhr, statt. Die Beschlusskammer beabsichtigt, die Verhandlung als Video- bzw. Telefonkonferenz durchzuführen (§ 215 Abs. 3 TKG).

Die Beschlusskammer bittet um Anmeldung bei geplanter Teilnahme an das Postfach BK3-Anmeldung-Verhandlung@BNetzA.de bis zum 23.05.2025, 12:00 Uhr. Die erforderlichen Einwahlmöglichkeiten und weitere Details zur Durchführung werden zeitnah auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter „Termine der Beschlusskammern“ veröffentlicht.

Die 10-wöchige Regelfrist gemäß § 40 Abs. 5 TKG endet am 26.06.2025.

Anlagen
Anlage 1_1) Preisliste_TAL Einmalentgelte2025
Anlage 1_2) Preisliste_zLzbZ_2025
Anlage 1_3a) Preisliste_Reparatur Endleitung2025
Anlage 1_3b) Erläuterungen zur Preisposition Endleitung
Anlage 1_4) Preisliste_APL_EL_2025
Anlage 1_5) Preisliste_NVP_2025
Anlage 1_6) Preisliste Service Calls Bereitstellung
Anlage 1_7) Preisliste_Service Calls Entstörung_2025

BK3c-25/006

Stand: 22.04.2025

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