Hinweise zur Durchführung öffentlicher mündlicher Verhandlungen als Telefon-/Videokonferenzen:
Praktische Hinweise:
1. Anmeldung:
- Verfahrensbeteiligte (Antragstellerin, ggf. Antragsgegnerin, Betroffene und Beigeladene), interessierte Parteien (im Rahmen einer Konsultation) und die Öffentlichkeit werden gebeten, sich unter Angabe der Anzahl an benötigten Zugängen und der namentlichen genannten Teilnehmer/innen bis 12 Uhr des Vortages der Verhandlung über das Postfach BK3-Anmeldung-Verhandlung@BNetzA.de anzumelden. Darüber hinaus ist mitzuteilen, ob eine Teilnahme per Telefon oder Video erfolgt. Telefon- und Videoteilnehmer erhalten die Einwahldaten über die Internetseite Termine der Beschlusskammern.
- Die Beschlusskammer behält sich vor, die Anzahl der Teilnehmer/innen je Unternehmen/Verband aus Gründen der technischen Kapazitäten zu begrenzen.
- Für die Öffentlichkeit steht – u.a. abhängig von der Anzahl der am Verfahren beteiligten Unternehmen/Verbände und den technischen Gegebenheiten - gegebenenfalls nur eine limitiere Anzahl an Einwahlmöglichkeiten zur Verfügung. Sofern die Anmeldungen die maximale Kapazität an Einwahlmöglichkeiten übersteigen, wird in einem nachvollziehbaren und neutralen Verfahren ausgewählt, wer als Öffentlichkeit teilnehmen kann. Die Beschlusskammer bittet darum, dass die als Öffentlichkeit teilnehmenden Personen sich bevorzugt für die Teilnahme per Telefon anmelden und entsprechend einwählen. Als Öffentlichkeit teilnehmende Personen haben auch bei der Durchführung einer öffentlich-mündlichen Verhandlung in diesem Format kein Rederecht.
- Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, Dokumente (Powerpoint, Excel etc..) in die Konferenz einzubinden. Dies ist jedoch im Vorfeld der Verhandlung bei der Beschlusskammer anzuzeigen. In der mündlichen Verhandlung gezeigte Präsentationen / Dokumente sind zu den Akten zu reichen.
- Diskussionen, die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten, sind nicht möglich und müssen im Nachgang zur öffentlich mündlichen Verhandlung schriftlich geführt werden.
2. Vorbereitung:
- Alle Teilnehmer/innen werden gebeten, sich ab 30 Minuten (bis spätestens 10 Minuten) vor Beginn der öffentlich-mündlichen Verhandlung in die WebEx- Umgebung per Telefon, Video oder sonstigem Medium (Microsoft Lync/Skype) einzuwählen und sich beim Betreten des virtuellen Konferenzraums unverzüglich mit eigenem Namen und Namen des vertretenen Unternehmens/Verbandes anzumelden.
Technische Hinweise:
- Verfahrensbeteiligte und interessierte Parteien im Rahmen einer Konsultation: (Bei einer Einwahl über die WebEx-Oberfläche ist als Benutzername der Name und in Klammern das/der vertretene Unternehmen/Verband anzugeben (Bsp.: Max Mustermann (Musterfraufirma)).
- Öffentlichkeit: Es ist er Benutzername „Öffentlichkeit“ anzugeben und nach erfolgter Anmeldung das Mikrofon dauerhaft auf „stumm“ zu stellen. Sofern eine Teilnahme per Video erfolgt, ist darüber hinaus auch das eigene Bild zu deaktivieren.
- Bei einer Teilnahme per Video wird darum gebeten, für ein klares und stabiles Bild zu sorgen. Im Zuge dessen ist auch darauf zu achten, Gegenlicht (von vorne und hinten) zu vermeiden.
- Bei Wortmeldungen ist laut und deutlich ins Mikrofon zu sprechen. Die Verwendung eines Headsets wird empfohlen.
- Nach erfolgter Wortmeldung sind die Mikrofone seitens der Teilnehmer/innen auf "Stumm" zu stellen, sodass etwaige störende Nebengeräusche nicht zu hören sind.
Ablauf:
- Begrüßung, Hinweis auf Aufnahme der Konferenz durch die Beschlusskammer zu Protokollierungszwecken, Feststellung der Teilnehmer/innen und Einführung in den Sachstand durch die Vorsitzende bzw. den/die Berichterstatter/in.
- Die Vorsitzende führt durch die Verhandlung. In der Regel wird der Antragstellerin/Betroffenen zu Beginn das Wort erteilt (auch mit der Bitte, etwaige eigene Diskussionspunkte zu adressieren).
- Beabsichtigte Wortmeldungen sind deutlich anzuzeigen; bei Teilnahme über Videokonferenz über die für Wortmeldungen vorgesehene Funktion. Die Vorsitzende setzt die Rednerreihenfolge fest und erteilt das Wort. Im Übrigen gelten die Verhaltensregeln wie bei einer öffentlichen mündlichen Verhandlung in reiner Präsenz.
- Die Vorsitzende schließt die Verhandlung und beendet die Video-/Telefonkonferenz.
Wichtiger Hinweis:
Die Aufnahme bzw. der Mitschnitt öffentlicher mündlicher Verhandlungen durch Teilnehmer/innen in Ton und/oder Bild ist nicht gestattet! Die Tonaufnahme der Beschlusskammer ist davon ausgenommen. Diese dient lediglich der Protokollierung.
Stand: 21.01.2025