BK3-24-020 Einheitliche Informationsstelle
Nationale Konsultationen

TKG §§ 14 Abs. 2, 12 Abs. 1 i.V.m. 192;

Regulierungsverfügung für den Markt 1 Anrufzustellung auf der Vorleistungsebene in das Festnetz der Voxbone SA
hier: Veröffentlichung der Ergebnisse des Anhörungsverfahrens

Der Entwurf der Entscheidung im o.g. Verfahren wurde im Internet am 08.01.2025 veröffentlicht. Ein entsprechender Hinweis erschien im Amtsblatt 1/2025 vom 08.01.2025 als Mitteilung Nr. 3. Die Stellungnahmefrist endete am 14.02.2025.

Die im Rahmen der nationalen Konsultation eingegangenen Stellungnahmen werden hiermit veröffentlicht.

Es ist beabsichtigt, den überarbeiteten Entwurf nach behördeninterner Information und Abstimmung (§ 211 Abs. 5 TKG) und Beteiligung des Bundeskartellamts (§ 197 Abs. 2 Nr. 2 TKG) gemäß §§ 14 Abs. 3 i.V.m. 12 Abs. 2, S. 1 TKG der EU-Kommission, dem GEREK und den übrigen nationalen Regulierungsbehörden zur Verfügung zu stellen. Der Entscheidungsentwurf ist dann auf den Internetseiten der EU-Kommission abrufbar.

Die endgültige Entscheidung ergeht im Anschluss an das Notifizierungsverfahren und wird ebenfalls im Amtsblatt und auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur veröffentlicht werden.

Anlage
Stellungnahme Voxbone.pdf

BK3d-24/020

Konsultation

Stand: 17.02.2025

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