BK3-24-014 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zum Teilnehmeranschluss

§§ 48 Abs. 1 i.V.m. 192 TKG;

Teilweise rückwirkende Neubescheidung von PIA-Überlassungsentgelten 2022 (Überlassung KKA, Überlassung DF); Wiederaufnahme des Verfahrens BK3a-22/003 unter neuem Aktenzeichen BK3a-24/014

Die Genehmigung BK3a-22/003 vom 28.06.2022 wurde hinsichtlich der Entgelte für die Position 2.3.2 des Tenors (Überlassung eines Viertels eines Kabelkanalrohrs Mehrfachrohr, monatlich je Rohrmeter) und für die Position 3.2 (Überlassung von zwei unbeschalteten Glasfasern) mit Beschluss unter gleichem Aktenzeichen vom 12.09.2024 zurückgenommen. Die Verfahrensbeteiligten wurden zuvor mit Schreiben vom 04.09.2024 informiert und angehört.

Die durch die (Teil-)Rücknahme erforderliche (teilweise rückwirkende) Neubescheidung wird unter dem neuen Aktenzeichen BK3a-24/014 durchgeführt. Eine erneute Beiladung der bereits Verfahrensbeteiligten ist nicht notwendig. Im Übrigen sind Beiladungen für dieses Verfahren an die Beschlusskammer 3 zu richten an das Postfach BK3-Postfach@BNetzA.de.

Die Antragsunterlagen des Ursprungsverfahrens BK3a-22/003 sowie die im Verfahren BK3a-24/014 abgegebenen öffentlichen Stellungnahmen der Verfahrensbeteiligten werden den Verfahrensbeteiligten zum elektronischen Abruf (Herunterladen) über die Dokumenten-Austauschplattform „Geschlossene Benutzergruppe“ (GBG) im Verfahrensordner (BK3a-24/014) bereitgestellt. Für die Nutzung der GBG ist eine einmalige Registrierung bei der Bundesnetzagentur erforderlich. Ausführliche Informationen hierzu erhalten Sie unter www.bnetza.de/bk3aktuell. Sofern Sie als Nutzer registriert sind, können Sie die Dateien ab sofort und bis ca. 6 Wochen nach Beendigung des Verfahrens einsehen bzw. herunterladen.

Als Termin für eine öffentliche mündliche Verhandlung (§ 215 Abs. 3 TKG) zu o.g. Verfahren wurde (vorsorglich) der 18.12.2024, 10:00 Uhr, festgelegt. Die Beschlusskammer beabsichtigt allerdings, die Zustimmung aller Beteiligten vorausgesetzt, auf die Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu verzichten. Eine etwaige Absage wird auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter “Termine der Beschlusskammern“ veröffentlicht werden.

Die erforderlichen Einwahlmöglichkeiten sowie weitere Details zur Durchführung der öffentlichen mündlichen Verhandlung werden zeitnah auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter „Termine der Beschlusskammern“ veröffentlicht.

BK3c-24/014

Stand: 27.11.2024

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