BK3-24-013
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zum Teilnehmeranschluss
§ 35 Abs. 7 TKG i.V.m. § 5 S.1 TKG2004;
Tenor des Beschlusses in dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrages der Telekom Deutschland GmbH auf Neubescheidung von Entgelten für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung „Einmalentgelte“ vom 01.10.2018 bis 30.09.2020 gegenüber 1&1 Versatel Deutschland GmbH
Die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen hat beschlossen:
- Folgende Entgelte werden ab dem 01.10.2018 für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung für die Zeit vom 01.10.2018 bis 30.09.2020 genehmigt:
BK3-24-0013_genehmigte_Entgelte (pdf / 186 KB)
BK3c-24/013
Stand: 24.07.2024