BK3-24-013 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zum Teilnehmeranschluss

§ 35 Abs. 7 TKG i.V.m. § 5 S.1 TKG2004;

Tenor des Beschlusses in dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrages der Telekom Deutschland GmbH auf Neubescheidung von Entgelten für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung „Einmalentgelte“ vom 01.10.2018 bis 30.09.2020 gegenüber 1&1 Versatel Deutschland GmbH

Die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen hat beschlossen:

  1. Folgende Entgelte werden ab dem 01.10.2018 für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung für die Zeit vom 01.10.2018 bis 30.09.2020 genehmigt:
    BK3-24-0013_genehmigte_Entgelte (pdf / 186 KB)

BK3c-24/013

Zum Antrag

Stand: 24.07.2024

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