BK3-24-013 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zum Teilnehmeranschluss

§ 36 Abs. 2 TKG i.V.m. § 5 S. 1 TKG 2014;

Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung von Entgelten für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung „Einmalentgelte“ vom 01.10.2018 bis 30.09.2020 gegenüber 1&1 Versatel Deutschland GmbH

Die Telekom Deutschland GmbH hat mit Schreiben vom 24.06.2024 den o.g. Entgeltantrag gestellt.

Beantragt wird im Verhältnis zur 1&1 Versatel Deutschland GmbH für den Zeitraum vom 01.10.2018 bis 30.09.2020 die Genehmigung der im Verfahren BK3c-18-005 genehmigten Entgelte.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK3c-24/013 geführt.

Als Termin für die öffentliche mündliche Verhandlung (in Form einer Videokonferenz) vor der Beschlusskammer 3 (§§ 134 Abs. 2 Nr. 1, 135 Abs. 3 TKG 2014) wurde Donnerstag, der 18.07.2024 festgelegt. Die Beschlusskammer beabsichtigt allerdings, die Zustimmung aller Beteiligten vorausgesetzt, auf die Durchführung dieser Verhandlung zu verzichten.

BK3c-24/013

Tenor des Beschlusses

Stand: 26.06.2024

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