BK3-24-012 Einheitliche Informationsstelle
Nationale Konsultationen

§§ 40 Abs. 5 S. 2, 14 Abs. 2, 12 Abs. 1 TKG i. V. m. § 192 TKG;
Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung von Entgelten für Kollokationsstrom, Raumlufttechnik und Mieten

Gemäß §§ 40 Abs. 5 S. 2, 14 Abs. 2, 12 Abs. 1 TKG i. V. m. § 192 TKG wird veröffentlicht:

Der Entwurf der Entgeltgenehmigung in dem Verwaltungsverfahren wegen Genehmigung der Entgelte für Kollokationsstrom, Raumlufttechnik und Mieten der Telekom Deutschland GmbH kann ab dem 07.08.2024 im Internet der Bundesnetzagentur unter Einheitliche Informationsstelle / Nationale Konsultation eingesehen bzw. heruntergeladen werden.

Stellungnahmen interessierter Parteien sind unter Angabe des Aktenzeichens BK3a-24/012 in elektronischer Form – jeweils in deutscher Sprache – zu richten an folgende E-Mail-Adresse:

Bitte nutzen Sie für schriftliche Stellungnahmen immer das elektronische Postfach. Sie schonen damit nicht nur die Umwelt, sondern erleichtern der Beschlusskammer auch die Verarbeitung der Eingaben. Schriftsätze, die auf anderen Wegen (Fax/per Post) eingehen, können mitunter nur verzögert bearbeitet werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass alle Stellungnahmen als Ergebnis des Konsultationsverfahrens gem. § 12 Abs. 1 S. 2 TKG im Internet der Bundesnetzagentur veröffentlicht werden.

Sofern eine Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält, wird um zeitgleiche Beifügung einer öffentlichen Fassung ohne Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gebeten. Wenn keine öffentliche Fassung beigefügt wird, wird davon ausgegangen, dass die Stellungnahme keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält und unverändert veröffentlicht werden kann, vgl. § 216 TKG.

Soweit in dem Dokument personenbezogene Daten (z.B. Namen, Unterschriften, Telefonnummern, E-Mail-Adressen mit Namen als Bestandteilen) enthalten sind, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es der einsendenden Stelle obliegt, entweder eine Einwilligung des / der Betroffenen in die Veröffentlichung der personenbezogenen Daten einzuholen oder die personenbezogenen Daten in der zu veröffentlichenden Fassung zu schwärzen.

Das Konsultationsverfahren beginnt am 07.08.2024 und endet am 09.09.2024.

Nach Fristablauf eingehende Stellungnahmen können nicht berücksichtigt werden.

Anlage
BK3-24-012 Konsultationsentwurf (pdf / 1 MB)

BK3a-24/012

Stand: 07.08.2024

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