BK3-24-012 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zum Teilnehmeranschluss

TKG §§ 48 Abs. 1 i.V.m. 192 TKG;

Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung von Entgelten für Kollokationsstrom, Raumlufttechnik und Flächenmieten

Die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, hat aufgrund der am 18.06.2024 durchgeführten öffentlichen mündlichen Verhandlung beschlossen:

1. Die nachstehend aufgeführten Entgelte werden mit Wirkung ab 01.08.2024 genehmigt:

Übersicht der Entgelte
IKollokationsstrom
I.1Entgelt für den laufenden Stromverbrauch (bundeseinheitlich)0,2566 €/kWh
IIRaumlufttechnik
Monatliches Entgelt für die Teilklimatisierung (Raumlufttechnik) pro kW bestellter Entwärmungsleistung für Kollokation für den
Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung
II.1mit vereinbarter 5-jähriger Mietzeitbindung134,33 €
II.2mit vereinbarter 8-jähriger Mietzeitbindung111,84 €
II.3mit vereinbarter 10-jähriger Mietzeitbindung103,34 €
II.4nach Ablauf der Mietzeitbindung73,56 €
IIIMonatliche Mietentgelte für Kollokationsflächen pro qm
III.1Frankfurt am Main16,00 €
Düsseldorf12,50 €
Köln15,67 €
Stuttgart11,10 €
München18,92 €
Dortmund8,50 €
Leipzig11,00 €
Hamburg13,07 €
Berlin12,50 €
Dresden9,75 €
Nürnberg9,50 €
Essen5,50 €
Hannover7,75 €
Bremen9,00 €
Städte mit 100.000 bis 500.000 Einwohnern 8,63 €
Städte/Regionen mit bis zu 100.000 Einwohnern7,17 €
III.2Servicekosten (nicht bei Outdoor – Box) pro qm0,13 €
III.3Nebenkostenpauschale (nicht bei Outdoor – Box) pro qm2,28 €

2. Die Genehmigungen unter den Ziffern 1.I., 1.II., 1. III.2 und 1. III. 3 sind befristet bis zum 31.07.2025.Die Genehmigungen unter Ziffer 1.III.1 sind befristet bis zum 31.07.2027.

3. Im Übrigen werden die Anträge abgelehnt.

Der vollständige Beschluss vom 04.11.2024 kann auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur eingesehen bzw. heruntergeladen werden.

BK3a-24/012

Anlage
Beschluss

Zum Antrag

Stand: 06.11.2024

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