BK3-24-012 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zum Teilnehmeranschluss

TKG §§ 48 Abs. 1 i.V.m. 192 TKG;

Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung von Entgelten für Kollokationsstrom, Raumlufttechnik und Flächenmieten

Die Telekom Deutschland GmbH hat am 21.05.2024 beantragt, die nachfolgenden Entgelte für Kollokationsstrom, Raumlufttechnik und Flächenmieten wie folgt zu genehmigen:

I. Kollokationsstrom und Raumlufttechnik

Laufende monatliche Entgelte für den Stromverbrauch und RLT

Position

Leistung

Entgelt

Entgelt für den laufenden Stromverbrauch (bundeseinheitlich)0,2678 €/kW
Entgelte für Teilklimatisierung (RLT) pro kW bestellter Entwärmungsleistung für Kollokation für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung mit vereinbarten Mindestmietzeiten optional
a.5 Jahren Mindestmietzeit223,09 €/kW
b.8 Jahren Mindestmietzeit174,90 €/kW
c.10 Jahren Mindestmietzeit153,83 €/kW
d.nach Ablauf der vereinbarten Mindestmietzeit 94,45 €/kW


II. Flächenmieten

Monatliche Flächenmieten für die bereitgestellten Kollokationsflächen in den Varianten physikalische und virtuelle Kollokation

Kaltmieten ohne Service- und Nebenkosten

Position

Leistung

Entgelt

Frankfurtpro qm17,04 €
Düsseldorfpro qm14,36 €
Kölnpro qm15,67 €
Stuttgartpro qm13,57 €
Münchenpro qm18,92 €
Dortmundpro qm14,19 €
Leipzigpro qm12,25 €
Hamburgpro qm13,07 €
Berlinpro qm14,95 €
Dresdenpro qm9,75 €
Nürnbergpro qm15,31 €
Essenpro qm13,10 €
Hannoverpro qm10,27 €
Bremenpro qm12,30 €
Städte mit 100.000 bis 500.000 Einwohnern pro qm13,01 €
Städte/Regionen mit bis zu 100.000 Einwohnernpro qm13,84 €
Servicekosten (nicht bei Outdoor – Box)pro qm0,14 €
Nebenkostenpauschale (nicht bei Outdoor – Box)pro qm3,97 €

Hinweis: Die für die einzelnen Kollokationsstandorte jeweils maßgeblichen qm-Preise ergeben sich aus der mit dem Antrag vorgelegten Beilage 1 – „Regionale Kollokationspreise“ in Verbindung mit der Beilage 4 - Informationen über Kollokationsstandorte (siehe Anlagen).

III. Genehmigungszeitraum

Die unter I. genannten Entgelte werden ab dem 01.08.2024 bis zum 31.07.2025 beantragt.
Die unter II. genannten Entgelte werden ab dem 01.08.2024 bis zum 31.07.2027 beantragt.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK3a-24/012 geführt.

Die öffentliche Fassung der Antragsunterlagen sowie die im Verfahren abgegebenen öffentlichen Stellungnahmen der Verfahrensbeteiligten werden den Verfahrensbeteiligten zum elektronischen Abruf (Herunterladen) über die Dokumenten-Austauschplattform „Geschlossene Benutzergruppe“ (GBG) im Verfahrensordner (BK3a-24/012) bereitgestellt. Für die Nutzung der GBG ist eine einmalige Registrierung bei der Bundesnetzagentur erforderlich. Ausführliche Informationen hierzu erhalten Sie unter www.bnetza.de/bk3aktuell. Sofern Sie als Nutzer registriert sind, können Sie die Dateien ab sofort und bis ca. 6 Wochen nach Beendigung des Verfahrens einsehen bzw. herunterladen.

Eine öffentliche mündliche Verhandlung (§ 215 Abs. 3 TKG) vor der Beschlusskammer 3 findet am 18.06.2024, 10:00 Uhr, statt. Die Verhandlung soll in Form einer Videokonferenz durchgeführt werden.

Die Beschlusskammer bittet um Anmeldung bei geplanter Teilnahme, an das Postfach BK3-Anmeldung-Verhandlung@BNetzA.de bis zum 17.06.2024, 12:00 Uhr.

Die erforderlichen Einwahlmöglichkeiten und weitere Details zur Durchführung werden zeitnah auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter “Termine der Beschlusskammern“ veröffentlicht.

Anlagen
BK3-24-0012_Anschreiben Entgeltantrag Kollokation (pdf / 91 KB)
BK3-24-0012_Anlage 1a_Preisliste_Kollokationsstrom und RLT-Überlassung (pdf / 224 KB)
BK3-24-0012_Anlage 1b_Preisliste_Kollokation (pdf / 298 KB)
BK3-24-0012_Anlage 1c_Beilage 1_Regionale Kollokationspreis (pdf / 35 KB)
BK3-24-0012_Anlage 1d_Beilage 4 Information über Kollokationsstandorte (pdf / 747 KB)

BK3a-24/012

Konsultation, Entscheidung

Stand: 23.05.2024

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