BK3-24-002 bis 011 Einheitliche Informationsstelle
Nationale Konsultationen

TKG §§ 14 Abs. 2, 12 Abs. 1 i.V.m. 192;

Regulierungsverfügung für den Markt 2 Anrufzustellung auf der Vorleistungsebene in einzelnen Mobilfunknetzen
hier: Veröffentlichung der Ergebnisse des Anhörungsverfahrens

Der (Muster-)Entwurf der Entscheidung in den o.g. Verfahren wurde im Internet am 08.01.2025 veröffentlicht. Ein entsprechender Hinweis erschien im Amtsblatt 1/2025 vom 08.01.2025 als Mitteilung Nr. 2. Die Stellungnahmefrist endete am 14.02.2025.

Die im Rahmen der nationalen Konsultation eingegangenen Stellungnahmen werden hiermit veröffentlicht.

Es ist beabsichtigt, den überarbeiteten Entwurf nach behördeninterner Information und Abstimmung (§ 211 Abs. 5 TKG) und Beteiligung des Bundeskartellamts (§ 197 Abs. 2 Nr. 2 TKG) gemäß §§ 14 Abs. 3 i.V.m. 12 Abs. 2, S. 1 TKG der EU-Kommission, dem GEREK und den übrigen nationalen Regulierungsbehörden zur Verfügung zu stellen. Der Entscheidungsentwurf ist dann auf den Internetseiten der EU-Kommission abrufbar.

Die endgültigen Entscheidungen ergehen im Anschluss an das Notifizierungsverfahren und wird ebenfalls im Amtsblatt und auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur veröffentlicht werden.

Anlage
Stellungnahme Lebara (pdf / 1 MB)
Stellungnahme TelcoVillage (pdf / 2 MB)
Stellungnahme Telekom (pdf / 170 KB)

BK3-24-002 bis 011

Konsultation

Stand: 17.02.2025

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