BK3-24-002 bis 011
Einheitliche Informationsstelle
Nationale Konsultationen
TKG §§ 14 Abs. 2, 12 Abs. 1 i.V.m. 192;
Regulierungsverfügung für den Markt 2 Anrufzustellung auf der Vorleistungsebene in einzelnen Mobilfunknetzen
Nachfolgend wird gemäß §§ 14 Abs. 2, 12 Abs. 1 i.V.m. 192 TKG der (Muster-)Konsultationsentwurf wegen des Erlasses der Regulierungsverfügung betreffend den Markt 2 gegenüber den in der nachfolgenden Liste aufgeführten Unternehmen veröffentlicht.
Aktenzeichen | Betroffene | betreffend Regulierungsverfügung | zuletzt geändert mit Az. |
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BK3d-24/002 | Telekom Deutschland GmbH | BK3b-15/060 | BK3d-20/096 |
BK3d-24/003 | Vodafone GmbH | BK3b-15/061 | BK3d-20/097 |
BK3d-24/004 | Telefónica Germany GmbH & Co. OHG | BK3b-15/062 | BK3d-20/098 |
BK3d-24/005 | Sipgate Wireless GmbH | BK3b-15/064 | BK3d-20/099 |
BK3d-24/006 | 1GLOBAL | BK3b-15/066 | BK3d-20/100 |
BK3d-24/007 | Enreach Communications GmbH | BK3b-15/065 | BK3d-20/102 |
BK3d-24/008 | argon networks UG | BK3d-20/103 | - |
BK3d-24/009 | Multiconnect GmbH | BK3d-20/104 | - |
BK3d-24/010 | TelcoVillage GmbH | BK3i-17/032 | BK3d-20/105 |
BK3d-24/011 | Lebara Germany Ltd | BK3-1-22/012 | - |
Stellungnahmen interessierter Parteien sind unter Angabe des jeweiligen Aktenzeichens (linke Spalte oben) auf dem Postweg oder in elektronischer Form - jeweils in deutscher Sprache - zu richten an die Bundesnetzagentur, Beschlusskammer 3, Postfach 8001, 53105 Bonn oder an folgende E-Mail-Adresse:
Es wird darauf hingewiesen, dass alle Stellungnahmen als Ergebnis des Konsultationsverfahrens gem. § 12 Abs. 1 S. 2 TKG im Internet der Bundesnetzagentur veröffentlicht werden.
Sofern eine Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält, wird um zeitgleiche Beifügung einer öffentlichen Fassung ohne Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gebeten. Wenn keine öffentliche Fassung beigefügt wird, wird davon ausgegangen, dass die Stellungnahme keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält und unverändert veröffentlicht werden kann, vgl. § 216 TKG.
Soweit in dem Dokument personenbezogene Daten (z.B. Namen, Unterschriften, Telefonnummern, E-Mail-Adressen mit Namen als Bestandteilen) enthalten sind, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es der einsendenden Stelle obliegt, entweder eine Einwilligung des/der Betroffenen in die Veröffentlichung der personenbezogenen Daten einzuholen oder die personenbezogenen Daten in der zu veröffentlichenden Fassung zu schwärzen.
Das Konsultationsverfahren endet am 14.02.2025.
Nach Fristablauf eingehende Stellungnahmen können nicht berücksichtigt werden.
Die Beschlusskammer wird gemäß § 215 Abs. 4 S. 1 TKG ohne mündlichen Verhandlung entscheiden.
Anlage
BK3d-24-002 bis 011 Konsultationsentwurf (pdf / 201 KB)
BK3d-24/002 bis 011
Stand: 08.01.2025